ikr: Zum Erlass der Verordnung über die Kürzung und Verweigerung von landwirtschaftlichen Förderungsleistungen
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. September 2012 die landwirtschaftliche Förderungskürzungsverordnung erlassen. Mit dieser Verordnung werden die Voraussetzungen, der Umfang und das Verfahren zur Kürzung und Verweigerung staatlicher Förderungsleistungen nach der Landwirtschaftsgesetzgebung geregelt.
Dies betrifft folgende Förderungsleistungen: Einkommensbeiträge, Förderung von ökologischen Bewirtschaftungsarten, Förderung von Programmen der tiergerechten Betriebsführung, Förderung der Landschaftspflege von Berggebieten, Hanglagen und Grenzertragsstandorten sowie Förderung der Alpwirtschaft.
Die liechtensteinischen Landwirtschaftsbetriebe unterliegen den gleichen Kontrollen wie die schweizerischen Landwirtschaftsbetriebe. Diese Kontrollen werden durch unabhängige zertifizierte Kontrollstellen aus der Schweiz gewährleistet. In den vergangenen Jahren wurden bei verschiedenen Betrieben Mängel festgestellt, in deren Folge Kürzungen der staatlichen Förderleistungen vorgenommen werden mussten.
Die neue Verordnung regelt diese Kürzungen differenzierter als die bisherige Regelung. Es war ein wichtiges Ziel bei der Erarbeitung der Verordnung vergleichbare Lösungen wie in der Schweiz zu erhalten. Die neue Verordnung bringt für die Betroffenen mehr Transparenz und verbesserte Nachvollziehbarkeit.
Kontakt:
Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt, Leiter
T +423 236 66 00