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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Durchschnittlich fünf Asylgesuche pro Monat

Vaduz (ots/ikr) -

40 Personen stellten in Liechtenstein von Januar bis August des laufenden Jahres ein Asylgesuch. Dies sind 25 Gesuche weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Von den 40 Gesuchstellern waren 29 - oder umgerechnet 72,5 Prozent - in der Eurodac-Datenbank erfasst, zu der Liechtenstein seit seinem Beitritt zum Schengen-Dublin Raum Zugriff hat. In neun dieser 29 Fälle hat bereits eine Überstellung in den zuständigen Dublin-Staat stattgefunden. In vier Fällen in die Schweiz, in zweien nach Österreich sowie Italien und in einem Fall in die Niederlande.

Serbien Spitzenreiter

Mit zwölf Gesuchen wurden die meisten von serbischen Staatsangehörigen eingereicht. Diese Personen profitierten von der Visumsfreiheit, welche die Bürger der meisten Staaten des westlichen Balkans geniessen, sofern sie über biometrische Reisepässe verfügen. In solchen Fällen handelt es sich um eine legale Einreise und das Dublin-Verfahren kann auch bei einem Treffer im System nicht angewendet werden. In allen zwölf Fällen konnte aber rasch nachgewiesen werden, dass keine Asylgründe gemäss Gesetz vorlagen und die Gesuchsteller aus ökonomischen Gründen nach Liechtenstein gekommen sind. Sämtliche serbischen Gesuchsteller haben das Land inzwischen wieder verlassen.

Insgesamt befinden sich derzeit 25 Personen im Asylverfahren. Dies sind 23 weniger als zum Jahresende 2011. Von diesen 25 Personen verfügen 17 über eine vorläufige Aufnahme, was bedeutet, dass das Verfahren zu ihren Asylgründen rechtskräftig abgeschlossen und das Vorliegen von Asylgründen verneint worden ist, eine Rückführung in den Heimat- oder Herkunftsstaat aber nicht realisierbar ist. Unter den vorläufig Aufgenommenen stellen Staatsangehörige Somalias mit zehn Personen die grösste Gruppe, gefolgt von Staatsangehörigen von Eritrea mit vier Personen.

Wiederaufnahmeverfahren im Gang

Im Fall der Somalier und Eritreer, welche im Herbst 2009 nach Liechtenstein gekommen sind und die im Laufe der letzten neun Monate Asyl erhalten haben, laufen derzeit die Wiederaufnahmeverfahren. Die meisten betroffenen Personen wurden bereits mit der Tatsache konfrontiert, dass sie in einem anderen europäischen Staat Asylanträge gestellt hatten, bevor sie nach Liechtenstein eingereist waren. Sollte das Verfahren für die derzeit als Flüchtlinge Anerkannten negativ verlaufen, könnte sich ihr Aufenthaltsstatus in Liechtenstein ändern. Je nach Ausgang des individuellen Verfahrens ist es möglich, dass sie künftig den Status eines vorläufig Aufgenommen oder eines vorläufig aufgenommenen Flüchtlings erhalten. Die entsprechenden individuellen Prüfungen der einzelnen Fälle sind ebenfalls im Gange und die Entscheidungen der Regierung sollen noch vor dem Jahreswechsel gefällt werden.

Unabhängig vom Ausgang der Verfahren werden die betroffenen Personen vermutlich in Liechtenstein bleiben können, da eine Wegweisung in ihren Heimatstaat wahrscheinlich nach Abschluss der Verfahren nach wie vor nicht zumutbar ist und die Fristen für eine Überstellung in den ursprünglich für das Asylverfahren zuständigen Staat längst abgelaufen sind.

Für die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen sowie für deren Verfahren brachte Liechtenstein im vergangenen Jahr eine Gesamtsumme von CHF 985'000 auf. Am meisten ins Gewicht fiel dabei die Sozialhilfe für die Asylsuchenden - Lebensmittelgutscheine, Taschengeld, Arbeitsprogramme, Rückkehrhilfe etc. - mit CHF 460'000, gefolgt von der Betreuung durch die Flüchtlingshilfe mit mehr als CHF 430'000. Zusätzliche CHF 95'000 sind für weitere Betreuungsfelder angefallen. Von der Gesamtsumme abzuziehen sind rund CHF 125'000, welche aus der Lohnverwaltung der Asylsuchenden an den Staat zurückgeflossen sind.

Kontakt:

Ausländer und Passamt
Heribert Beck, Leiter Abteilung Asyl
T +423 236 61 54

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