ikr: Abänderung des Steuergesetzes verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. September 2012, einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Steuergesetzes verabschiedet.
Die Vernehmlassungsvorlage sieht Massnahmen zur Erhöhung der Steuereinnahmen vor. Im Bereich der Vermögens- und Erwerbssteuer natürlicher Personen wird eine Anpassung des Tarifs im unteren sowie mittleren Bereich in der Weise vorgeschlagen, dass eine annähernd gleiche Steuerbelastung wie gemäss altem Steuergesetz entsteht. Zudem soll eine weitere Tarifstufe (8%) eingeführt werden. Im Bereich der Ertragssteuer der Unternehmer werden vorgeschlagen: Entkoppelung des Sollertrages und EK-Zinsabzuges; keine Generierung von vortragsfähigen Verlusten durch EK-Zinsabzug; Beschränkung der Verlustvortragsverrechnung auf höchstens 70% des Reingewinnes. Des Weiteren soll die Mindestertragssteuer und somit auch die Mindestkapitalsteuer nach altem Steuergesetz auf CHF 1'800 erhöht werden, wie dies die Regierung bereits bei der Schaffung des neuen Steuergesetzes vorgeschlagen hatte.
Bei der Anwendung des neuen Steuergesetzes hat sich gezeigt, dass bei einzelnen Bestimmungen Vereinfachungen bzw. Präzisierungen vorgenommen werden sollten. Die gegenständliche Vorlage enthält entsprechende Änderungsvorschläge.
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Steuerverwaltung
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