ikr: 2. Treffen mit den Datenschutzverantwortlichen
Vaduz (ots/ikr) -
Auf Einladung der Datenschutzstelle fand am 18. September das zweite Treffen mit den Datenschutzverantwortlichen des Privatsektors statt, an dem auch Interessierte teilnahmen. Während letztes Jahr das Treffen noch gemeinsam mit den Datenschutzverantwortlichen der Behörden stattgefunden hatte, wurden nun getrennte Veranstaltungen durchgeführt.
Im Fokus stand dabei die Vorstellung der Gesetzesneuerungen, die Anfang Oktober in Kraft treten: Einerseits ist hier zu beachten, dass das Datenschutzgesetz in Zukunft auch bei Straf- und Rechtshilfeverfahren gilt. Andererseits wurde die Ausweitung der Pflicht zur vorgängigen Information betont, die vorwiegend eine Ausweitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge haben dürfte. Schliesslich wurde auch die inskünftig allgemeine Pflicht zur Anmeldung von Datensammlungen diskutiert, welche auf Druck der ESA mit der letztjährigen Revision des Datenschutzgesetzes eingeführt wurde.
Die Bestimmung eines betrieblichen Datenschutzverantwortlichen befreit von dieser Pflicht. "Das Treffen war sehr positiv und erlaubte einen fruchtvollen Erfahrungsaustausch in einem noch jungen Gebiet. Auf Grund der Kleinheit des Landes und der allseits nur beschränkt vorhandenen Ressourcen ist es mir wichtig, Synergien zu schaffen. Wir hoffen auch nächstes Jahr ein Thema diskutieren zu können, das allgemein wichtig ist", so der Datenschutzbeauftragte Philipp Mittelberger. Mit der derzeit laufenden Reform des Datenschutzes in Europa deutet sich ein solches Thema bereits an.
Kontakt:
Datenschutzstelle
Philipp Mittelberger
T +423 236 60 91