ikr: Abänderung des Ergänzungsleistungsgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) sowie des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)verabschiedet.
Anlass für die vorliegenden Gesetzesvorschläge ist das Bestreben, das ELG in Teilbereichen zu modernisieren, d.h. einzelne veraltete Regelungen aufzuheben und für andere Bereiche eine zeitgemässe Neuregelung zu treffen. Es handelt sich dabei um verschiedene Bestimmungen in den Bereichen Krankheit, Pflege und Betreuung. Bei dieser Gelegenheit ist auch eine Lockerung bei den damit im Zusammenhang stehenden Betreuungsgutschriften nach dem (AHVG) angezeigt.
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Ressort Soziales
Gerlinde Gassner
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