ikr: Erhöhung Verwaltungskostenbeitragssatz
Vaduz (ots/ikr) -
Anlässlich ihrer letzten Sitzung hat die Regierung beschlossen, die Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherungsverordnung sowie die Verordnung zum Gesetz über die Familienzulagen abzuändern.
Die Abänderung betrifft die Anhebung des Verwaltungskostenbeitragssatzes von jetzt 3.6% auf neu 4.2%. Der Verwaltungskostenbeitragssatz dient der Deckung der Verwaltungskosten der AHV-IV-FAK-Anstalten. Von Gesetzes wegen war die Regierung verpflichtet, den Verwaltungskostenbeitragssatz anzuheben. Die Arbeitgeber werden von den AHV-IV-FAK-Anstalten direkt informiert werden.
Kontakt:
Ressort Soziales
Gerlinde Gassner
T +423 236 64 47