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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Finanzkonglomeratgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2012 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die zusätzliche Beaufsichtigung von Unternehmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomeratsgesetz), des Bankengesetzes und des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds verabschiedet.

Durch die Vernehmlassungsvorlage wird die Richtlinie 2011/89/EU, welche ihrerseits die Vorgänger-Richtlinie 2002/78/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats sowie die Banken- und Versicherungsaufsichtsrichtlinien abändert, umgesetzt. Liechtenstein ist als EWR-Vertragsstaat zur Umsetzung dieser Richtlinie verpflichtet, die Richtlinie befindet sich noch im Übernahmeprozess. In der EU ist sie bis Juni 2013 umzusetzen.

Kern- und Hauptziel der Regelungen ist die Sicherstellung einer umfassenden und angemessenen Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten, welche zusätzlichen Nutzen generiert und unbeabsichtigte Lücken schliesst, die aufgrund von Definitionen in den branchenspezifischen Regelungen (Bank- und Versicherungsaufsichtsrecht) bei der zusätzlichen Beaufsichtigung entstanden sind. Darüber hinaus gibt es im Zusammenhang mit der Einstufung als Finanzkonglomerat Änderungen, so werden neben den Verwaltungsgesellschaften nach UCITSG ausdrücklich auch Verwalter alternativer Investmentfonds in den Geltungsbereich aufgenommen und Ausnahmeregelungen für kleine Gruppen definiert. Im Bereich der Eigenkapitalberechnung wird die dritte Methode, die neben der Methode I (Konsolidierung) und Methode II (Abzugs- und Aggregationsmethode) bisher immer zu deutlich abweichenden Ergebnissen geführt hat, gestrichen. Die Abänderung dient insgesamt der Rechtssicherheit und Nutzerfreundlichkeit des Gesetzes.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 26. November 2012.

Kontakt:

Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden
Kornelia Vallaster
T +423 236 76 99

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