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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Landesvoranschlag 2013

Vaduz (ots/ikr) -

Die Finanzplanungen der vergangen Jahre haben aufgezeigt, dass der Staatshaushalt markante strukturelle Probleme aufweist, welche eine nachhaltige Sanierung unumgänglich machen. Mit den Bericht und Anträgen zu den Massnahmenpaketen I und II hat die Regierung dem Landtag mögliche Massnahmen zur Sanierung aufgezeigt, welche teilweise mit entsprechenden Gesetzesrevisionen bereits realisiert werden konnten. Der vorliegende Voranschlag 2013 zeigt nun, dass sich die Lage für den Staatshaushalt weiter verschärft. Im Vergleich zur letztjährigen Finanzplanung wird für das kommende Jahr ein nochmaliger Einbruch der Erträge prognostiziert. Ging die Finanzplanung aufgrund des Wegfalls der Couponsteuern bereits von einem Anstieg des Finanzierungsfehlbetrags auf CHF 148 Mio. aus, schliesst der Voranschlag 2013 nun mit einem Finanzierungsfehlbetrag von CHF 205 Mio. ab.

Einsparmassnahmen können Ertragseinbruch nicht kompensieren

Mit dem Voranschlag 2013 gelingt es der Regierung, den betrieblichen Aufwand erneut zu reduzieren. Mit CHF 909 Mio. sinkt das Aufwandvolumen im Budgetvergleich um CHF -26 Mio. oder -2.8%. Dem Aufwand steht jedoch ein Einbruch der betrieblichen Erträge um CHF -157 Mio. oder -20% gegenüber. Dabei sind nebst dem Wegfall der Couponsteuern auch bei weiteren tragenden Steuerarten deutliche Rückgänge absehbar. Mit einem Volumen von CHF 623 Mio. können die betrieblichen Erträge die Aufwendungen bei weitem nicht decken und es ergibt sich ein Verlust aus der betrieblichen Tätigkeit von CHF 286 Mio. Unter Einbezug des Finanzergebnisses von CHF 76 Mio. schliesst die Erfolgsrechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF 210 Mio. ab.

Deutliche Ertragsrückgänge bei den Steuern und Abgaben

Der Rückgang der betrieblichen Erträge ist vor allem auf einen weiteren Einbruch der Steuern und Abgaben um CHF -153 Mio. zurückzuführen. Die Hauptveränderung ergibt sich bei den Couponsteuern (CHF -84 Mio.), bei welchen nach dem Ende der Übergangsfrist zur vergünstigten Abrechnung der Altreserven im laufenden Jahr mit keinen Steuererträgen mehr gerechnet wird. Des Weiteren wird auch bei den Ertragssteuern (CHF -34 Mio.), den Mehrwertsteuern (CHF -14 Mio.) oder den Stempelabgaben (CHF -12 Mio.) mit deutlichen Ertragsrückgängen gerechnet.

Aufwandseite kann durch Einsparmassnahmen erneut entlastet werden

Im Bereich der betrieblichen Aufwendungen ergibt sich die grösste Entlastung bei den Finanzzuweisungen an die Gemeinden mit CHF -11 Mio. Dies ist auf den geringeren Gemeindeanteil an der Ertragssteuer zurückzuführen, welcher für die Finanzausgleichs-gemeinden teilweise durch einen höheren Finanzausgleich kompensiert wird. Des Weiteren fallen im Budgetvergleich der Sachaufwand um CHF -10 Mio. und die Abschreibungen um CHF -7 Mio. geringer aus. Der Personalaufwand und die Beitragsleistungen erhöhen sich dagegen leicht, wobei entsprechende Sanierungs-massnahmen durch nicht steuerbare Zunahmen kompensiert werden. Im Personalbereich schlagen vor allem Rückstellungen für Frühpensionierungen, auf welche ein gesetzlicher Anspruch besteht, zu Buche.

Investitionsvolumen auf tiefem Niveau

Das Bruttoinvestitionsvolumen beläuft sich im kommenden Jahr auf CHF 52 Mio. und liegt damit CHF -4 Mio. unter dem Vorjahr. Tieferen Investitionen in den Bereichen der Beiträge an gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, der Hochbauten und der Mobilien/Im¬materielle Anlagegüter stehen aufgrund der Zunahme der Anzahl Anträge im laufenden Jahr höhere Wohnbauförderungsdarlehen (CHF +4 Mio.) gegenüber. Nach Abzug der prognostizierten Darlehensrückzahlungen werden für das kommende Jahr Netto¬investitionen in Höhe von CHF 34 Mio. vorgesehen.

Finanzierungsfehlbetrag von über CHF 200 Millionen

Zusammenfassend ergibt sich aus dem Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung und den Nettoinvestitionen ein Mittelabfluss von CHF 205 Mio. in der Gesamtrechnung.

Weitere Sanierungsmassnahmen unumgänglich

Das Ergebnis des Voranschlags 2013 zeigt auf, dass ohne weitere tiefgreifende Gegenmassnahmen nicht damit gerechnet werden kann, dass Aufwendungen und Erträge wieder nachhaltig ins Gleichgewicht gebracht werden können. Ausgehend von den Rückgängen auf der Ertragsseite gilt es, nebst den Einsparmassnahmen auch einnahmen-seitige Massnahmen ins Auge zu fassen, wie es die Regierung mit einer Vernehmlassung zur Anpassung des Steuergesetzes bereits getan hat. Die Regierung wird den ein-geschlagenen Kurs zur Sanierung des Staatshaushalts mit höchster Priorität weiterführen und dem Landtag weitere Korrekturmassnahmen unterbreiten.

Kontakt:

Stabsstelle für Finanzen
Thomas Lorenz, Leiter
T +423 236 61 14

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