ikr: Personen- und Gesellschaftsrecht wird angepasst
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung verabschiedete am 23. Oktober 2012 einen Bericht und Antrag, mit dem zwei zentrale Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) angepasst werden.
Zukünftig soll es möglich sein, dass auch juristische Personen als qualifiziertes Verwaltungsorgan im Sinne von Art. 180a Abs. 1 PGR fungieren können, wenn diese über eine entsprechende Bewilligung nach dem Treuhändergesetz verfügen.
Zudem soll im Einzelfall die Frage besser geklärt werden können, wann auf ein qualifiziertes Verwaltungsorgan verzichtet werden kann. Zu diesem Zweck wird Art. 180a Abs. 3 PGR angepasst.
Ferner wird Art. 905 PGR aufgehoben. Dieser sieht vor, dass wenigstens eine im Inland wohnhafte Person oder eine inländische Verbandsperson zum Mittreuhänder zu bestellen ist, wenn bei einer Treuhänderschaft im Ausland wohnhafte Personen als Treuhänder bestellt worden sind. Die EFTA-Überwachungsbehörde hat diesbezüglich EWR-rechtliche Bedenken erhoben.
Regierungsrätin Aurelia Frick: "Mit dieser Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts können wir berechtigten Forderungen und Wünschen des Wirtschaftsstandortes nachkommen."
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