ikr: Bericht zur Menschenrechtssituation in Liechtenstein eingereicht
Vaduz (ots/ikr) -
Am 22. Oktober 2012 reichte die Regierung den 2. Länderbericht Liechtensteins im Rahmen der sogenannten Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) durch den UNO-Menschenrechtsrat ein. Im Rahmen der UPR wird jeder einzelne der 193 UNO-Mitgliedstaaten alle 4½ Jahre von allen anderen Staaten hinsichtlich seiner Menschenrechtssituation überprüft.
Die erste Überprüfung der Menschenrechtssituation in Liechtenstein im Rahmen der UPR fand im Dezember 2008 statt. Die anderen Staaten sprachen damals insgesamt 43 Empfehlungen an Liechtenstein zur Verbesserung der Menschenrechtssituation aus. Die Regierung akzeptierte damals 35 dieser Empfehlungen; einige davon in leicht abgeänderter Form.
Der nun eingereichte Bericht zur zweiten Überprüfung Liechtensteins enthält zum einen Informationen zu den allgemeinen Entwicklungen der letzten vier Jahre im Menschenrechtsbereich, und zum anderen wird darin Rechenschaft über die Umsetzung der angenommenen Empfehlungen aus der ersten Überprüfung abgelegt.
Vor der Verabschiedung des Länderberichts durch die Regierung hatten die im Menschenrechtsbereich tätigen liechtensteinischen NGOs Gelegenheit, den Berichtsentwurf zu kommentieren. Eine Zusammenfassung dieser Kommentare wurde als eigenes Kapitel in den Länderbericht integriert.
Der Bericht ist auf der Internetseite des Amts für Auswärtige Angelegenheiten (www.aaa.llv.li/menschenrechte) veröffentlicht.
Die Präsentation des Berichts erfolgt am 30. Januar 2013 im UNO-Menschenrechtsrat in Genf.
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Christine Lingg
T. +423 236 60 65