ikr: Gesamtarbeitsvertrag für das Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. Oktober die Verordnung über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe genehmigt. Damit werden die angeführten Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages sowie die Lohn- und Protokollvereinbarung allgemeinverbindlich.
Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt bis Ende 2015. Die Lohn- und Protokollvereinbarung bis Ende 2013. Die für das Jahr 2014 neu auszuhandelnde Lohn- und Protokollvereinbarung wird mit einer entsprechenden Änderung der Verordnung erfolgen müssen.
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