ikr: Problemlösungsnetz SOLVIT feiert 10-jähriges Bestehen
Vaduz (ots/ikr) -
Ein Führerscheinverlust in Zypern, die Anerkennung der Berufsqualifikation in Frankreich oder eine Patentanmeldung in Irland - immer wieder können sich grenzüberschreitende juristische Probleme ergeben. Umso wertvoller ist das europäische Problemlösungsnetz SOLVIT. Seit mittlerweile zehn Jahren hilft es Bürgern und Unternehmen der 30 EWR-Staaten Probleme zu lösen, die durch eine möglicherweise fehlerhafte Anwendung von EWR-Vorschriften durch Behörden anderer EWR-Staaten entstanden sind.
"Die SOLVIT Center in den 30 EWR-Staaten verfolgen ein gemeinsames Ziel: Sie wollen den Antragsstellern auf schnelle und unkomplizierte Art zu ihren EWR-Rechten verhelfen. Damit tragen sie wesentlich zum guten Funktionieren des EWR-Binnenmarktes bei", sagte Regierungschef Klaus Tschütscher am Mittwoch, 7. November, anlässlich einer Medienorientierung zum zehnjährigen SOLVIT-Jubiläum in Vaduz. "Ich freue mich sehr, dass Liechtenstein dem SOLVIT-Netzwerk angehört."
SOLVIT basiert auf einem Netz von SOLVIT-Stellen, die in den nationalen Verwaltungen der einzelnen EWR-Staaten angesiedelt sind. Die SOLVIT-Stelle im eigenen Land ist für die dort ansässigen Bürger und Unternehmen zuständig. Sie prüft zunächst die Einzelheiten des Falls und erfasst ihn dann in einer Online-Datenbank. Dadurch wird er automatisch an die SOLVIT-Stelle desjenigen EWR-Vertragsstaates weitergeleitet, in welchem das Problem aufgetreten ist.
Nimmt eine SOLVIT-Stelle einen Fall an, dauert es maximal zehn Wochen, bis ein Lösungsvorschlag vorgelegt wird. Ohne Gerichtsverfahren und ohne Kosten für den Antragssteller. Die Hauptthemengebiete sind soziale Sicherheit, Aufenthaltsrecht und Fragen rund um die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. "90 Prozent der SOLVIT-Fälle werden gelöst", erklärt Thomas Bischof, Leiter der liechtensteinischen SOLVIT-Stelle. "SOLVIT kann somit zweifelsohne als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden!"
FACTBOX SOLVIT:
Privatpersonen oder Unternehmen aus Liechtenstein, die der Ansicht sind, dass ihre Rechte aus dem EWR-Abkommen durch eine Handlung und/oder Unterlassung einer Behörde eines anderen EWR-Staates verletzt worden sind, können sich an die SOLVIT-Stelle Liechtenstein wenden. Thomas Bischof, Europark/Austrasse 79, 9490 Vaduz. Tel. +423 236 60 37, Fax 236 60 38. E-Mail: solvit@sewr.llv.li
Kontakt:
SOLVIT-Stelle Liechtenstein
Thomas Bischof
T +423 236 60 37