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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Stärkung des Fondsstandorts Liechtenstein: Gesetz für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) geht ans Parlament zur Genehmigung im Dezember 2012

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. November 2012 die Stellungnahme zur Schaffung des Gesetzes für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und die Abänderung weiterer Gesetze an den Landtag verabschiedet.

Die vom Landtag in der ersten Lesung aufgeworfenen Einzelfragen wurden von der Regierung mit einer ausführlichen Stellungnahme beantwortet. Neben einigen formellen Anpassungen von Gesetzesbestimmungen nahm die Regierung noch punktuelle inhaltliche Anpassungen vor, die dem Landtag bereits in der ersten Lesung angekündigt worden waren.

Der Landtag hatte in seiner ersten Lesung im Juni 2012 die Schaffung des AIFMG einstimmig angenommen. Die Neuregulierung des Fondsrechts wurde als ein gelungener Kompromiss zwischen der vollständigen Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-RL), der Förderung des Fondsplatzes, der Sicherstellung eines starken Anlegerschutzes und einer starken Aufsicht angesehen.

Weiterer Meilenstein des Projekts Fondsplatz Liechtenstein

"Das Projekt Fondsplatz Liechtenstein erreicht mit der Verabschiedung des AIFMG einen weiteren wesentlichen Meilenstein. Jetzt liegt es an den Marktteilnehmern, bis zum endgültigen Inkrafttreten ihre Marketingaktivitäten zu intensivieren und die liechtensteinische Gesetzgebung für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) bekannter zu machen. Dieser Prozess wird von der Regierung weiterhin unterstützt. Die Regierung fordert zudem alle Marktteilnehmer auf, ihre Kunden und Interessenten über die neue Rechtslage und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zu informieren. Mit den notwendigen Qualifikationsmassnahmen können alle Beteiligten zur Stärkung des Standorts Liechtenstein entscheidend beitragen", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher.

Attraktive und flexible Lösung für kleine AIFM

In Abstimmung mit den Marktteilnehmern konnte eine sehr flexible Lösung für so genannte "Kleine AIFM" gefunden werden. "Kleine AIFM" sind Verwalter alternativer Investmentfonds, deren insgesamt verwaltetes Vermögen unterhalb der von der Richtlinie vorgesehenen Schwellenwerte zur Anwendung des europäischen Rechts liegt. "Damit haben wir ein attraktives Einstiegsmodell gefunden, vor allem auch für bisherige Vermögensverwalter." erläuterte Regierungschef Klaus Tschütscher. Der "kleine AIFM" unterliegt keinen zusätzlichen Kapitalanforderungen und keinem vollständigem Zulassungsverfahren, sondern lediglich gewissen Informationspflichten sowie einer Registrierungspflicht. Der "Kleine AIFM" muss sich eines in Liechtenstein zugelassenen Administrators bedienen, der für die Compliance mit den in einem Organisationsvertrag festgelegten Pflichten verantwortlich ist. Eine Registrierung eines "Kleinen AIFM" bedarf ausserdem des Nachweises notwendiger Ressourcen vor Ort.

Zusätzlich sieht das AIFMG den Zulassungstatbestand eines Risikomanagers vor. Nach den Vorgaben der Richtlinie dürfen Verwalter alternativer Investmentfonds das Risikomanagement, die Administration und gegebenenfalls Nebenaufgaben an Geschäftspartner auslagern. Durch Einbindung der Ressourcen vor Ort soll zusätzliche Wertschöpfung in Liechtenstein generiert werden.

Enger Einbezug des Marktes

Sämtliche Marktteilnehmer wurden bei der Vorbereitung der Stellungnahme erneut zum Übergangsrecht im AIFMG konsultiert. Aufgrund der Rückmeldungen geht die Regierung davon aus, dass die Überführung sämtlicher bestehender Geschäftsmodelle in das neue AIFMG-Regime gewährleistet ist. Nach europäischen Vorgaben wird allerdings regelmässig ein neues Zulassungsverfahren für den AIFM erforderlich sein.

Neue Rechtslage ab dem 22. Juli 2013

Die Regierung plant, die noch zum Gesetz zu erlassende Verordnung bis zur Verabschiedung des AIFMG in der Dezembersitzung des Landtags ebenfalls fertiggestellt zu haben. Damit können sich die Finanzmarktaufsicht und alle Marktteilnehmer rechtzeitig auf die neue Rechtslage einstellen, die ab dem 22. Juli 2013 gelten wird.

Erste Anträge bereits ab April 2013 möglich

Bereits ab dem 1. April 2013 können die Finanzmarktakteure Zulassungsanträge bei der FMA mit Wirkung auf den 22. Juli 2013 einreichen. "Mit diesem Vorgehen erreichen wir bestmögliche Rechtssicherheit für neue Ansiedlungen und gleichzeitig ein möglichst schonendes Vorgehen für die bestehenden Akteure", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher nach der Regierungsentscheidung.

Kontakt:

Stabstelle für Internationale Finanzplatzagenden
Katja Gey, Leiterin
T +423 236 60 55

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