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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Baugesetzes genehmigt

Vaduz (ots/ikr) -

In ihrer Sitzung vom 20. November 2012 genehmigte die Regierung den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Baugesetzes.

Das geltende Baugesetz trat am 1. Oktober 2009 in Rechtskraft. Anlässlich der Totalrevision von 2008 haben insbesondere das Planungsrecht, die Bauvorschriften, das Baubewilligungs- und Anzeigeverfahren sowie die Organisations- und Durchführungsbestimmungen Änderungen erfahren. Das Hochbauamt übernahm als zentrale Baubehörde verschiedene Zuständigkeiten von den Gemeinden und ist seither alleine für den Vollzug des Baurechts zuständig. Die Gemeinden werden jedoch im Rahmen des sog. Koordinationsverfahrens und insbesondere bei Fragen, welche die Ortsplanung betreffen, miteinbezogen.

Bewährte Änderungen

Zahlreiche Änderungen, insbesondere das neue Koordinationsverfahren sowie das vereinfachte Anzeigeverfahren, haben sich sehr bewährt. Die Erfahrungen mit dem neuen Baugesetz haben aber dennoch einen gewissen Anpassungsbedarf aufgezeigt.

Inhaltlich massvolle Änderungen

Die vorgeschlagenen Anpassungen sollen zum einen den Vollzug des Gesetzes erleichtern, die Terminologie vereinheitlichen und einzelne Bestimmungen präzisieren. Zum anderen sollen inhaltlich massvolle Änderungen zu einer Deregulierung bzw. einer Liberalisierung des geltenden Baurechts führen. Im Wesentlichen sollen die Änderungen die Eigenverantwortung im Zusammenhang mit Bauschlussabnahmen stärken und die Bestimmungen in Bezug auf Höhen und Abstände von Einfriedungen und Stützmauern neufassen.

Kontakt:

Ressort Bau
Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09

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