ikr: Anpassung des Konsumkreditgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Dezember den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Konsumkreditgesetzes verabschiedet. Darin geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, welche verlangt, dass die Vorgaben für die Berechnung des effektiven Jahreszinses bei Verbraucherkreditverträgen geändert werden. Mit dieser Änderung soll eine bessere Preistransparenz und Vergleichbarkeit von Kreditangeboten erreicht werden.
Nach Beurteilung des Bankenverbandes als Vertreter der von der Richtlinie betroffenen Banken, ist die Richtlinie als unproblematisch zu bewerten. Es wurde vereinbart, eine verkürzte Vernehmlassung durchzuführen, um die EWR-Vorgaben rasch umsetzen zu können.
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