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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Verordnung über die Zulassung von landwirtschaftsnahen Tätigkeiten

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2012 die Verordnung über die Zulassung von landwirtschaftsnahen Tätigkeiten genehmigt.

Mit der Verordnung über die Zulassung von landwirtschaftsnahen Tätigkeiten werden insbesondere die Abgrenzung von landwirtschaftsnahen zu gewerblichen und freizeitmässig betriebenen Tätigkeiten und das entsprechende Bewilligungsverfahren geregelt. Die Verordnung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen im Fürstentum Liechtenstein (VBO) ausgearbeitet.

Laufende Veränderungen im Agrarumfeld sowie ständig sinkende Preise für Landwirtschaftsprodukte während den vergangenen Jahrzehnten haben die Landwirte gezwungen, neue Strategien zu suchen, um ihr Einkommen zu sichern. Dies hatte zur Folge, dass sich die Landwirtschaftsbetriebe von der ehemals reinen Urproduktion hin zu teilweise stark diversifizierten Betrieben mit unterschiedlichem Produkt- und Dienstleistungsangebot entwickelt haben.

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt einen deutlichen Anstieg der Aktivitäten in landwirtschaftsnahen Bereichen. Die Ausnutzung des Wertschöpfungspotentials in landwirtschaftsnahen Bereichen ist nicht nur für die Landwirtschaft wichtig, sondern ist für die wirtschaftliche Vitalität des ländlichen Raums insgesamt von Bedeutung. Landwirtschaftsnahe Tätigkeiten stellen einen bedeutenden Wirtschaftszweig für die zukünftige Landwirtschaft dar. Sie bieten die einzige Möglichkeit zur Diversifizierung des Produkt- und Dienstleistungsportfolios und erlauben so dem Landwirtschaftsbetrieb eine zusätzliche Wertschöpfung zu generieren und damit das Einkommen aufzubessern. Deshalb wurde die Verordnung liberal ausgestaltet und unnötige, restriktive Beschränkungen vermieden. Zur Sicherstellung einer geordneten Entwicklung, zur Vermeidung von ausufernden Tätigkeiten, welche das Gewerbe wettbewerbsverzerrend konkurrenzieren würden, regelt die Verordnung die Einzelheiten betreffend die Zulassung der landwirtschaftsnahen Tätigkeiten. Dabei ist die Regelung so gestaltet, dass die agrarpolitisch gewünschte individuelle Betriebsentwicklung ermöglicht wird zur Sicherung bzw. Aufbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Preite-Niedhart
T +423 236 60 93

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