ikr: Rechtssicherheit für internationale Fondsanbieter: Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds vom Liechtensteiner Landtag verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein hat einstimmig grünes Licht für das Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) gegeben. Damit ist neben dem UCITSG die zweite Rechtsgrundlage für das Fondsgeschäft geschaffen. Regierungschef Klaus Tschütscher zeigte sich über die Entscheidung des Landtages erfreut: "In Liechtenstein besteht ein breiter Konsens der wesentlichen Stakeholder zur gemeinsamen AIFM-Strategie. Wir wollen für bestehende und neue Kunden interessant sein, die in einer Zeit der Unsicherheit eine besondere Stabilität zu schätzen wissen. Mit dem AIFMG werden wir den Fondsplatz Liechtenstein weiter stärken. Ich gehe davon aus, dass viele Fonds- bzw. Vermögensverwalter aus Österreich, Deutschland, der Schweiz und anderen Ländern am Standort Liechtenstein interessiert sind und erwarte auch, dass sich grössere Fondsverwalter in Liechtenstein ansiedeln werden."
Interessanter Standort für Manager von alternativen Investmentfonds
Mit der politischen Stabilität, einem attraktiven Steuerrecht und der günstigen geografischen Lage im Schweizerfranken-Raum bei gleichzeitiger Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum weist Liechtenstein einmalige Standortvorteile auf. Diese Kombination und andere günstige Voraussetzungen machen Liechtenstein im internationalen Fondsmarkt zu einem interessanten Standort für Manager von alternativen Investmentfonds. Die EWR-konforme Ausgestaltung des Gesetzes einerseits und die möglichst marktgerechte Ausgestaltung des nationalen Spielraums dienen dazu, den liechtensteinischen Fondsplatz weiterhin als attraktiven, wettbewerbsfähigen Standort für die internationale Fondsindustrie zu fördern. Ausserdem werden durch einen verbesserten Anlegerschutz und durch eine starke, international vernetzte Aufsicht die Stabilität des Fondsplatzes und das Vertrauen in das Funktionieren des Finanzmarktes insgesamt gefördert. Das Gesetz wird ab dem 22. Juli 2013 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt werden dann auch die Zulassungen der Aufsichtsbehörde vergeben. Anträge können bereits ab 1. April 2013 bei der FMA gestellt werden.
Wettbewerbsfähiger Fondsstandort
Das Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds lässt eine flexible Ausgestaltung alternativer Investmentfonds zu, indem einerseits eine Auswahl an Rechtsformen vorgesehen ist und andererseits über klar geregelte, auf hohe Flexibilität setzende Vorgaben für Strukturmassnahmen und Sitzverlegungen Gestaltungsspielraum besteht. Entsprechend den europäischen Vorgaben stellt das Gesetz neben der Einführung des EU-Passes für Fonds und Verwalter erhöhte persönliche und organisatorische Anforderungen an die Verwalter, deren Geschäftspartner, die Verwahrstellen und auch die Finanzmarktaufsicht (FMA). "Mit dem AIFMG wurde eine europarechtskonforme und wettbewerbsfähige Rechtsgrundlage für einen zukunftsfähigen AIFM-Standort Liechtenstein geschaffen. Liechtenstein hat damit als erstes Land in Europa die Lehren aus der Finanzkrise in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt, um Anlegerschäden oder Systemrisiken aufgrund einer unzureichenden Überwachung soweit wie möglich zu verhindern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes zu steigern. Die Weiterentwicklung des Fondsplatzes Liechtenstein ist einer der zentralen und erfolgsversprechenden Schwerpunkte. Neben der Attraktivität für die Verwalter alternativer Anlagen ist auch der Zugang zu innovativen Produkten in einem geordneten Rechtsrahmen für bestehende Anleger am Finanzplatz wichtig", betonte Katja Gey, Leiterin der Stabsstelle für Internationale Finanzplatzagenden.
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