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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Renate Müssner unterzeichnet Sozialversicherungsabkommen in Wien

Vaduz (ots/ikr) -

Regierungsrätin Renate Müssner reiste am 08. Januar 2013 auf Einladung von Bundesminister Rudolf Hundstorfer zur Unterzeichnung eines Sozialversicherungsabkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich nach Wien.

Das Sozialversicherungsabkommen ersetzt zwei bisherige Abkommen aus dem Jahr 1981 beziehungsweise 1996. Die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ("Wanderarbeitnehmerverordnung") in das EWR-Abkommen Mitte vergangenen Jahres bedingte die Abänderung der zwei bestehenden Abkommen mit Österreich. Durch die Implementierung der Verordnung in den EWR-Acquis wurden die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen der beiden Abkommen obsolet, gleichzeitig war eine sprachliche Anpassung des Abkommenstextes unvermeidlich.

Ausweitung des Geltungsbereichs auf Drittstaatsangehörige

Das neue Abkommen weitet darüber hinaus den Geltungsbereich der Wanderarbeitnehmerverordnung auf Drittstaatsangehörige aus, die in einem Mitgliedsstaat wohnen und in einem anderen Mitgliedsstaat einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Konkret betrifft es in Österreich wohnhafte Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die in Liechtenstein arbeiten. Diese Personen sind bisher nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung umfasst und profitieren somit nicht von der Harmonisierung der europäischen Sozialversicherungssysteme.

Geringe Auswirkungen auf die Kosten der liechtensteinischen Sozialversicherungen

Aktuell sind von der Ausweitung des Geltungsbereichs lediglich 34 Personen betroffen. Die Belastung der liechtensteinischen Sozialversicherungssysteme ist daher marginal. Im Gegenzug entrichten die 34 betroffenen Personen Beiträge an die liechtensteinischen Sozialversicherungen.

Ratifizierung des Abkommens durch den Landtag

Das Abkommen muss zur Erlangung der völkerrechtlichen Verbindlichkeit vom Landtag ratifiziert werden. Der Landtag wird noch im laufenden Jahr mit dem entsprechenden Bericht und Antrag der Regierung befasst werden. Obwohl die finanziellen Auswirkungen gering sind, schafft das Abkommen Rechtsansprüche der betreffenden Drittstaatsangehörigen gegenüber den inländischen Sozialversicherungssystemen und ist somit vom Gesetzgeber in Behandlung zu ziehen und zu verabschieden.

Austausch über aktuelle Themen

Im Rahmen der Unterzeichnung konnte sich Regierungsrätin Renate Müssner mit Bundesminister Hundstorfer über aktuelle Themen im Bereich der Sozialversicherungen austauschen und die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten pflegen.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28

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