ikr: Gebührenverordnung der MFK abgeändert
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Februar die Abänderung der Gebührenverordnung der MFK genehmigt. Die Abänderung erfolgt aufgrund eines Urteils der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten. Neu aufgenommen in die Gebührenverordnung werden die Verfügung bei Nichtbezahlen von Steuern oder Gebühren, die Auflagen in Bewilligungen sowie die Erteilung eines Auftrags an die Landespolizei zur Ausschreibung von Ausweisen bei einer Verlustmeldung.
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Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
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