ikr: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Februar 2013 einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes, des Ausländergesetzes, des Heimatschriftengesetzes und des Asylgesetzes verabschiedet.
Die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes ist einerseits aufgrund von Kritik der EFTA-Überwachungsbehörde an der bisherigen Umsetzung der zugrundeliegenden Unionsbürgerschafts-Richtlinie 2004/38/EG in das nationale Recht und andererseits aufgrund der zwischenzeitlich gemachten praktischen Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes notwendig. Als Folge der Teilrevision des Personenfreizügigkeitsgesetzes werden das Ausländer-, das Heimatschriften- und das Asylgesetz in einigen wenigen Punkten an praktische Erfahrungen angepasst.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 22. März 2013.
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Ressort Inneres
Karin Wille
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