ikr: Regierung genehmigt Abänderung der Markenschutzverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. März 2013 die Abänderung der Markenschutzverordnung genehmigt.
Orientierung an den schweizerischen Richtlinien
Künftig soll vom Zwangserfordernis der Vollmacht gemäss Art. 5 Markenschutzverordnung abgesehen werden. Das liechtensteinische Markenschutzgesetz basiert auf schweizerischen Vorlagen im Bereich Markenschutzgesetz- bzw. Verordnung. Aus diesem Grund orientiert sich Liechtenstein bei der nationalen Markenprüfung auch an den schweizerischen Richtlinien, die für die Markenprüfung in der Schweiz herangezogen werden.
Kontakt:
Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09