ikr: Sanierung Staatshaushalt - Vernehmlassung betreffend Finanzausgleich
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. März 2013 eine Vernehmlassung betreffend die Anpassung des Faktors(k) zur Festlegung des Mindestfinanzbedarfs gemäss Finanzausgleichsgesetz für die Jahre 2014 und 2015 verabschiedet.
Das Finanzzuweisungssystem, mit welchem Steuermittel in Form von Steueranteilen und Finanzausgleichszahlungen vom Land an die Gemeinden fliessen, wurde im Rahmen des Projekts zur Sanierung des Landeshaushalts im Jahr 2011 angepasst. Dabei wurden verschiedene Parameter und Systemkomponenten aufgehoben oder abgeändert. Das Reduktionsziel wurde von der Regierung mit CHF 50 Mio. (im Vergleich zum Voranschlag 2010) definiert und in dieser Höhe vom Landtag bestätigt.
Im Rahmen der Vernehmlassung zur Systemanpassung wurde von den Gemeinden vorgeschlagen, den Faktor(k) gemäss Finanzausgleichsgesetz, mit welchem der sogenannte Mindestfinanzbedarf definiert wird, vorerst nicht in dem ursprünglich geplanten Ausmass zu senken, sondern zuerst einen Teilschritt vorzunehmen und den zweiten Anpassungsschritt erst dann zu realisieren, wenn die Haushaltsentwicklung des Landes dies nötig macht. Regierung und Landtag sind auf diesen Vorschlag eingetreten und der Landtag hat den Faktor(k) für die Finanzausgleichsperiode 2012 - 2015 auf Antrag der Regierung in der Höhe von 0.76 festgelegt.
"Die Entwicklung des Landeshaushalts zeigt eindeutig, dass auf den zweiten Reduktionsschritt nicht verzichtet werden kann, was die Regierung bereits vor einem Jahr im Rahmen des Massnahmenpakets II zur Sanierung des Landeshaushalts klargemacht hatte", erläutert Regierungschef Klaus Tschütscher. "Mit dieser Vernehmlassungsvorlage wird dieser Prozess nun eingeleitet mit dem Ziel, dem Landtag noch im laufenden Jahr eine Vorlage zu unterbreiten, den Faktor(k) für die Jahre 2014 und 2015 auf 0.71 zu senken", so Regierungschef Klaus Tschütscher weiter. Diese Massnahme reduziert die Höhe der Finanzausgleichsmittel um rund CHF 10 Mio. pro Jahr. Von der Massnahme betroffen sind alle Gemeinden, welche aufgrund ihrer Steuerkraft Anspruch auf Finanzausgleichsmittel haben. Im Rechnungsjahr 2012 waren dies alle Gemeinden mit Ausnahme von Vaduz und Schaan.
Die Vernehmlassungsvorlage wird auch genutzt, um im Bereich der Widmungssteuer und der Ertragssteuer Anpassungen vorzunehmen, welche in direktem Zusammenhang mit dem Finanzzuweisungssystem stehen. Bei der Widmungssteuer geht es um die Anrechnung der Widmungssteuererträge einer Gemeinde an deren Steuerkraft um zu verhindern, dass die Gemeinde in einem Jahr stark reduzierte und in den Folgejahren ungerechtfertigter Weise höhere Finanzausgleichsmittel erhält. Bei der Verteilung des Ertragssteueranteils von Unternehmen, welche Betriebsstätten in mehreren Gemeinden haben, soll das Steuergesetz so angepasst werden, dass die vom Unternehmen gewählte inländische Gesellschaftsstruktur keinen Einfluss auf die Steueraufteilung unter den Gemeinden hat.
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