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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Altlasten-Verordnung angepasst

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. März 2013 die Abänderung der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten genehmigt. Die Abänderung erfolgte nach eingehender Prüfung der schweizerischen Altlasten-Verordnung, die ebenfalls revidiert wurde. Es wurde beschlossen, die entsprechenden Änderungen auch in Liechtenstein zu übernehmen.

Mit der Anpassung der liechtensteinischen Altlasten-Verordnung werden unter anderem die Begrifflichkeiten an die Gewässerschutzgesetzgebung angeglichen. Präzisiert wird die Überwachungsbedürftigkeit des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer im Umfeld von belasteten Standorten. Ist ein Standort überwachungsbedürftig, so verlangt das Amt für Umwelt, dass ein Konzept zur Überwachung erstellt wird und Massnahmen getroffen werden, damit keine Gefahrensituationen eintreten. In einem neuen Anhang zur Altlasten-Verordnung werden auch die Konzentrationswerte für die Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit von Böden festgelegt.

Kontakt:

Ressort Umwelt
Jeannine Preite-Niedhart, Ressortsekretärin
T +423 236 60 93

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