ikr: Internationaler Tag gegen Rassismus
Vaduz (ots/ikr) -
Am 21. März 1960 wurde eine friedliche Anti-Apartheidsdemonstration in Sharpeville, Südafrika, gewaltsam niedergeschlagen. Seitdem begeht die internationale Gemeinschaft jeweils am 21. März den Tag gegen Rassismus. Die Bemühungen, Rassismus zu bekämpfen sowie gegenseitiges Verständnis und Toleranz zu fördern, stehen im Zentrum dieses Tages.
Was Liechtenstein gegen Rassendiskriminierung tut
Im internationalen Vergleich weist Liechtenstein mit etwa 33% einen relativ hohen Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung auf. Das friedliche Zusammenleben aller Bevölkerungsgruppen ist deshalb für Liechtenstein von besonderer Bedeutung. Dieses Ziel lässt sich nur durch die Integration aller Bevölkerungsgruppen, die Schaffung von Chancengleichheit, die Förderung einer offenen Gesellschaft sowie die Bekämpfung von Rassismus erreichen.
Liechtenstein hat in dieser Hinsicht in den vergangenen Jahren eine Reihe von bedeutenden Massnahmen erfolgreich durchgeführt. Zu erwähnen ist dabei das Integrationskonzept unter dem Titel "Stärke durch Vielfalt", welches die Regierung Ende 2010 verabschiedet hat. Das Konzept beinhaltet einen Massnahmenkatalog für die Jahre 2010 bis 2013. Wie der Titel bereits sagt, wird die Gesellschaft Liechtensteins durch die Förderung von Vielfalt, Mehrsprachigkeit, Offenheit und Toleranz gestärkt.
Ebenfalls hervorzuheben ist die Tätigkeit der Gewaltschutzkommission, welche im Rahmen des Massnahmenkatalogs gegen Rechtsextremismus (MAX) seit 2010 eine Reihe von Massnahmen umgesetzt hat. Dazu gehört neben Sensibilisierungskampagnen auch das Monitoring von Gewaltvorfällen mit rechtsextremem Hintergrund in Liechtenstein. Seit 2011 veröffentlicht das Liechtenstein-Institut im Auftrag der Gewaltschutzkommission einen Monitoringbericht zu solchen Gewaltvorfällen in Liechtenstein. Erfreulicherweise wurden in diesem Bericht seit 2011 keine rechten Gewaltvorfälle mehr registriert. Dies kann als Erfolg für die konsequente Bekämpfung von Rechtsextremismus in Liechtenstein gewertet werden.
Überprüfung Liechtensteins durch internationale Gremien
In jüngster Vergangenheit wurden die Massnahmen Liechtensteins zur Bekämpfung von Rassendiskriminierung und Intoleranz von verschiedenen internationalen Gremien überprüft. Der zuständige Ausschuss zur Überwachung der Umsetzung der UNO-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung (CERD) überprüfte Liechtenstein im August 2012. Die Bekämpfung von Rassendiskriminierung war auch bei der "Universellen Periodischen Überprüfung" (UPR) Liechtensteins durch den UNO-Menschenrechtsrat im Januar 2013 ein Thema. Schliesslich veröffentlichte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) im Februar 2013 ihren vierten Länderbericht über Liechtenstein.
Die vielfältigen Massnahmen Liechtensteins zur Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz wurden von allen erwähnten Gremien positiv anerkannt. Gleichzeitig stellten sie weiteren Handlungsbedarf bei einzelnen Bereichen der Ausländergesetzgebung sowie bei der Antidiskriminierungsgesetzgebung fest. Alle genannten Berichte, Überprüfungen und Empfehlungen von internationalen Gremien zur Bekämpfung von Rassendiskriminierung in Liechtenstein können auf der Website des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten unter www.llv.li/menschenrechte abgerufen werden.
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Panagiotis Potolidis-Beck
T +423 236 60 51