Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Qualität unseres Trinkwassers

Vaduz (ots/ikr) -

Wie selbstverständlich gehen wir als Konsumentinnen und Konsumenten davon aus, dass unser Trinkwasser von guter Qualität ist. Doch wie kommt es zu dieser guten Qualität?

Bevor Quellen oder Grundwasser an einer bestimmten Stelle genutzt werden, wird deren mikrobiologische und chemische Qualität durch Wasserversorgung und Behörden überprüft. Um negative äussere Einflüsse zu verringern, wird der Ort der Wassergewinnung durch Schutzzonen gesichert. In diesen Zonen sind das Erstellen von Gebäuden oder die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt oder verboten.

Das Grundwasser in Liechtenstein kann ohne Aufbereitung genutzt werden, verursacht aber bei dessen Gewinnung höhere Energiekosten, weil es gepumpt werden muss. Das Quellwasser wird dagegen mit UV-Licht behandelt, damit die Anwesenheit von gesundheitsgefährdenden Keimen ausgeschlossen werden kann. Die Gewinnung wird so durchgeführt, dass bis zum Verbraucher ein natürliches Druckgefälle entsteht, es fallen daher keine Pumpkosten an.

Die Hauptverantwortung für das abgegebene Trinkwasser liegt bei den Wasserversorgungen. Sie sind für ihr Produkt, das Trinkwasser, gegenüber den Konsumenten verantwortlich. Um dieser Aufgabe nachzukommen, sind die Wasserversorgungen zur stetigen Qualitätssicherung und Selbstkontrolle verpflichtet. Mit der Überwachung der Wasserversorgungen sind im Bereich Schutzzonen das Amt für Umwelt und bezüglich des abgegebenen Wassers das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) betraut. Die Wasserversorgungen erstellen zusammen mit dem ALKVW einen jährlichen Untersuchungsplan, welcher neben Routineuntersuchungen auch spezielle Untersuchungen auf unerwünschte Rückstände beinhaltet. Bis zum heutigen Tag konnten keine unerwünschten chemischen Stoffe gefunden werden. Dies zeigt, dass die Wassergewinnung, -speicherung und -verteilung gut konzipiert sind.

Zudem führt das ALKVW periodisch und risikobasiert Inspektionen in den Wasserversorgungen durch, um die Einhaltung der Selbstkontrolle zu überprüfen. So können immer wieder Verbesserungen eingeführt werden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Wasserversorgungen technisch und personell gut ausgestattet sind und somit die tägliche Qualität unseres Trinkwassers gewährleisten können. Zudem trägt jeder einzelne durch seinen mehr oder weniger bewussten und haushälterischen Umgang mit dem kostbaren "Nass" sowie durch die Art der Verwendung wassergefährdender Stoffe im negativen oder positiven Sinn zur Trinkwasserqualität bei.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Leiter
T +423 236 73 20

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 21.03.2013 – 10:25

    ikr: World Earth Hour 2013 - auch in Liechtenstein

    Vaduz (ots/ikr) - Bei der so genannten "World Earth Hour" handelt es sich um eine vom WWF Australien im Jahre 2007 ins Leben gerufene Umweltschutzaktion. Die "World Earth Hour" ist ein globaler Aufruf am 23. März eines jeden Jahres für eine Stunde die Lichter ausgehen zu lassen, um dadurch ein Symbol für den Klimaschutz zu setzen. Im vergangenen Jahr beteiligten sich über 7'000 Städte und Gemeinden in 152 Ländern an ...

  • 21.03.2013 – 10:00

    ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zum Namensrecht

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. März 2013 den Vernehmlassungsbericht zum Namensrecht verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist endet am 14. Juni 2013. Aufgrund aktueller Entwicklungen in der Schweiz und in Österreich war es an der Zeit, das seit 1993 unveränderte und somit veraltete liechtensteinische Namensrecht weiter zu entwickeln. Die ...

  • 21.03.2013 – 08:07

    ikr: Veröffentlichung des Jahresberichtes 2012 des Nationalen Präventionsmechanismus

    Vaduz (ots/ikr) - Der Nationale Präventionsmechanismus hat der Regierung seinen Jahresbericht für das Jahr 2012 übermittelt. Die Regierung hat den Bericht in ihrer Sitzung vom 20. März 2013 zur Kenntnis genommen. Als Vertragspartei des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ...