ikr: Abänderung der Messverordnung verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. April 2013 die Abänderung der Verordnung über das Messwesen genehmigt. Die Anpassung erfolgt aufgrund der Umbenennung der schweizerischen Deklarationsverordung in "Mengenangabeverordnung". Da die liechtensteinische Messverordnung in zwei Bestimmungen darauf Bezug nimmt, müssen die Begrifflichkeiten sowohl in der Verordnung selber als auch im entsprechenden Anhang des Zollvertrags aktualisiert werden.
Die schweizerische Mengenangabeverordnung regelt unter anderem die Mengenangaben für Konsumenten im Offenverkauf und auf Fertigpackungen sowie die behördlichen Kontrollen. In Liechtenstein ist der Eichmeister die zuständige Kontrollbehörde. Er wird vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen beaufsichtigt.
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