ikr: GAV für Gebäudereinigungs- und Hauswartsdienstgewerbe für allgemeinverbindlich erklärt
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. April 2013 die Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Gebäudereinigungs- und Hauswartsdienstgewerbe genehmigt. Die Verordnung enthält Bestimmungen zum Abschluss von Einzelarbeitsverträgen, Probezeit und Kündigungsfristen. Ausserdem regelt sie das Verhalten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers in diversen Fällen. Ebenfalls Bestandteil der Verordnung sind Bestimmungen zu Kündigungsfristen, Überstunden sowie Nacht- und Sonntagsarbeit.
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