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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Abschussplan für das Jagdjahr 2013/2014

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. April 2013 die Verordnung über den Abschussplan für das Jagdjahr 2013/2014 genehmigt.

Grundlage für den Abschussplan bilden der qualitative und quantitative Zustand der Wildbestände und die Wildschadenssituation im Wald sowie den landwirtschaftlichen Kulturen. Der Abschuss von Schalenwild sowie der Abschuss von Murmeltier und Birkhahn haben im Rahmen eines von der Regierung nach Anhören des Jagdbeirats erlassenen Abschussplans zu erfolgen.

Reduktion des Rothirschbestandes

Der Jagdbeirat zielt bei der Festlegung des Rothirschabschusses darauf hin, die Zahl der überwinternden Rothirsche zu verringern. Der Zustand der Waldverjüngung, insbesondere im empfindlichen Schutzwaldbereich, wird nach wie vor als sehr kritisch beurteilt. Deshalb wird die angestrebte Reduktion des Rothirschbestandes weiter verfolgt.

Verkürzung der Jagdzeiten auf den 15. Dezember

Entsprechend den Vorschlägen in den einschlägigen Gutachten zur Wald-Wild-Thematik sollen als Ergänzung und Anpassung zu den Festlegungen betreffend Schonzonen und Winterruhezonen die Jagdzeiten auf den 15. Dezember verkürzt werden. Zudem sollen zur Erhöhung des Jagderfolgs und zwischenzeitlicher Gewährleistung von Ruhe für das Wild die im Jagdjahr 2012/2013 erfolgreich eingeführten Jagdintervalle beibehalten werden.

Die jagdliche Planung des Steinwildabschusses erfolgt in Absprache mit dem Amt für Jagd und Fischerei Graubünden.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt
Jeannine Preite-Niedhart, Generalsekretärin
T +423 236 60 93

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