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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Sömmerungsverordnung 2013

Vaduz (ots/ikr) -

Weidetafeln bei Mutterkuhhaltung, verbesserte Fang- und Fixiereinrichtungen, Verbot der Tierarzneimittel-Fernapplikation und spezifische Vorschriften zur Tiergesundheit: Dies sind die wesentlichen Neuerungen in der Sömmerungsverordnung 2013, welche die Regierung am 23. April 2013 beschlossen hat.

Jedes Jahr erlässt die Regierung eine für den Alpsommer des laufenden Jahres geltende Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren, kurz Sömmerungsverordnung. Diese enthält in kompakter und übersichtlicher Form die wesentlichen für die Alpung von landwirtschaftlichen Nutztieren zu beachtenden Bestimmungen. Neu vorgesehen ist in diesem Alpsommer die Anbringung von Weidetafeln, welche über den ausgeprägten Mutterinstinkt von Mutterkühen und deren Schutzverhalten für ihre Kälber informieren. Diese Tafeln werden überall dort angebracht, wo offizielle Wanderwege durch Koppeln von Mutterkuhherden führen. Die Tafeln informieren den Erholungssuchenden und Bergfreund über diese schöne und artgerechte Haltungsform mit intensivem sozialem Kontakt zwischen den Tieren. Zur Vermeidung von Unfällen sind jedoch bestimmte Verhaltensregeln angebracht. Im kommenden Sommer werden rund 200 Mutterkühe mit ihren Kälbern auf einem Dutzend liechtensteinischen Alpen gesömmert werden.

Eine weitere Neuerung hat neben dem Tierschutz auch wiederum den Unfallschutz zum Ziel. So sollen zumindest im Bereich der Alpställe geeignete Einrichtungen zum gefahrlosen Fangen, Fixieren und Untersuchen sowie Behandeln von Tieren verfügbar sein. Schliesslich enthält die Verordnung ein explizites Verbot der Fernapplikation von Tierarzneimitteln. Diese Bestimmung zielt darauf ab, dass erkrankte Tiere einer gründlichen Diagnose zugeführt und die Verabreichung von Tierarzneimitteln mit grosser Sorgfalt erfolgt. Neben redaktionellen Anpassungen bedurfte es im Weiteren insbesondere spezifischer Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem Ausrottungsprogramm der Bovinen Virus-Diarrhoe. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Bestimmungen zum Schutz gegen die Einschleppung dieser Seuche nach der Alpung in Vorarlberg. Redaktionelle und Anpassungen organisatorischer Art vervollständigen die neuen Vorschriften der Sömmerungsverordnung 2013.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Leiter
T +423 236 73 20

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