ikr: Regierung genehmigt Reglement über die Führung und Benützung des Hallenbades im Schulzentrum Unterland
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 23. April 2013 das Reglement über die Führung und Benützung des Hallenbades im Schulzentrum Unterland genehmigt. Über die Nutzung des Hallenbades für den Vereinssport und andere Zwecke entscheidet die Betriebskommission, welche die Wasserflächen auf Gesuch hin vergibt. Dabei ist sie an Vorgaben gebunden, die im Reglement festgelegt sind.
Öffentlichkeit und Schulen bevorzugt
Das Hallenbad Eschen soll als öffentliche Einrichtung des Landes in erster Linie für die Bevölkerung und die Schulen zur Verfügung stehen. Nutzungen durch Vereine oder für andere Zwecke erfolgen unter Beachtung dieses Vorrangs.
Über die Nutzung des Hallenbades für den Vereinssport und andere Zwecke entscheidet die Betriebskommission, und zwar auf Gesuch hin. Dabei ist die Betriebskommission an gewisse Vorgaben gebunden, die im Reglement festgelegt sind.
Die Leistungen des Liechtensteiner Schwimmverbandes und der ihm angeschlossenen Unterländer Vereine im Bereich des Breiten- und Leistungssports sollen anerkannt werden. Auch wenn ihre Schwimmschulen und Leistungssporttrainings durch bezahlte Trainer durchgeführt werden, beruht der überwiegende Teil der Vereinsaktivitäten auf ideellem Engagement und Freiwilligenarbeit, wie insbesondere der Ausrichtung von Meisterschaften und der Betreuung von Wettkampfschwimmern.
Besonders zu beachten ist zudem die Wasserrettung Liechtenstein. Sie ist eine Rettungs- und Hilfsorganisation, die im Auftrag des Landes handelt. Sie soll zu Übungszwecken ihren Platz im Hallenbad erhalten.
"Die Überarbeitung des Reglements war keine einfache Aufgabe. Wir mussten verschiedene Fragen, Gesichtspunkte und Erwartungen berücksichtigen und gegeneinander abwägen. Ausschlaggebend bei der Entscheidung, wie das Reglement auszugestalten ist, waren letztlich die Kapazität des Hallenbades und die möglichst neutral beurteilten Ansprüche der verschiedenen Nutzer", sagte Regierungsrätin Aurelia Frick an der Medienkonferenz vom 24. April 2013.
Erfreut über die Verabschiedung des neuen Reglements zeigte sich auch Arnold Kind, Leiter des Schulamtes: "Ich bin zuversichtlich, dass damit eine vernünftige Grundlage für die künftige Nutzung des Hallenbades Eschen geschaffen wurde und die Betriebskommission einen klaren Rahmen zur Wasservergabe erhalten hat. Die rund drei Jahre dauernde Diskussion über die Benützung des Hallenbades kann einem Ende zugeführt werden und wir freuen uns alle über die Wiedereröffnung des beliebten Hallenbades Eschen."
Kontakt:
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
René Schierscher, Generalsekretär
T +423 236 60 19