ikr: Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen: Regierung genehmigt Abänderung der Verordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Juni 2013 die Abänderung der Verordnung über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen genehmigt.
Anpassungen an den neuesten Stand
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Verweise auf EN-Normen sowie die Meldepflicht des Organisators von Veranstaltungen mit Lasern. Bei dieser Meldepflicht werden nun zusätzliche Angaben zu den Laserprojekten verlangt. Die erwähnten Verweise auf die EN-Normen werden an den neuesten Stand angepasst sowie zur Klarheit der Begriff Schallpegel durch den Begriff Stundenpegel ersetzt. Zudem werden weitere Unklarheiten, die durch ungenaue Formulierungen entstanden sind, bereinigt.
Kontakt:
Amt für Umwelt
Andreas Gstöhl
T +423 236 61 86