Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft: Verordnung über die Delegation von Geschäften verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Juni 2013 die Verordnung über die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft genehmigt. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem die einheimischen Pflanzen- und Tierarten zu erhalten, Lebensräume für sie zu schaffen und zu bewahren, naturnahe Landschaften vor weiteren Belastungen zu schützen sowie das heimatliche Landschaftsbild zu erhalten.

Aufgrund der einschneidenden und weitgehenden Konsequenzen dieses Gesetzes wurde in einzelnen Bestimmungen ausdrücklich die Regierung für den Vollzug zuständig erklärt. Weniger einschneidende Vollzugsaufgaben werden nun mittels Verordnung an das Amt für Umwelt übertragen. Dazu gehören im Einzelnen: Die im Einvernehmen mit der Gemeinde zu erfolgende Erteilung einer Bewilligung für Eingriffe in Inventarobjekte, welche zu Veränderungen des charakteristischen Zustands führen können; die Bewilligung von Eingriffen, die über die bisherige landwirtschaftliche Nutzung ökologisch besonders wertvoller Magerstandorte hinausgehen; die Erhaltung der im Inventar ausgewiesenen Magerwiesen sowie die Ausrichtung der Bewirtschaftungsbeiträge; die Bewilligung von Ausnahmen bezüglich besonderer Artenschutzmassnahmen; der Erlass besonderer Vorschriften über die Pflege von Grundstücken; die Einrichtung, der Betrieb und der Unterhalt der Naturkundlichen Sammlung; die Förderung der Natur- und Umwelterziehung; die Information und Beratung der Öffentlichkeit über die Ziele und Massnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes; die Anordnung vorsorglicher Massnahmen und von funktionsgleichen Ersatzmassnahmen; der Erlass von Verfügungen bei Verstössen gegen Vorschriften dieses Gesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen.

Durch die Delegation dieser Geschäfte an das Amt für Umwelt kann der Verwaltungsaufwand reduziert, die Regierung entlastet sowie das Verfahren zeitlich verkürzt werden.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Jeannine Preite-Niedhart, Generalsekretärin
T +423 236 60 93

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein