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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet den Bericht und Antrag zur Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes, des Ausländergesetzes, des Heimatschriftengesetzes und des Asylgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 18. Juni den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes (PFZG), des Ausländergesetzes (AuG), des Heimatschriftengesetzes (HSchG) und des Asylgesetzes (AsylG) zuhanden des Landtags verabschiedet.

Die Teilrevision des Personenfreizügigkeitsgesetzes ist einerseits aufgrund von Kritik der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) an der bisherigen Umsetzung der zugrundeliegenden Unionsbürgerschafts-Richtlinie 2004/38/EG in das nationale Recht und andererseits aufgrund der zwischenzeitlich gemachten praktischen Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes notwendig. Neu soll Personen, die in Liechtenstein eine Aufenthaltsbewilligung zur erwerbslosen Wohnsitznahme erhalten haben, die Möglichkeit der Aufnahme einer dauernden und geregelten Erwerbstätigkeit im Ausland eingeräumt werden. Auch muss künftig im Rahmen des Familiennachzugs kein Nachweis über eine bedarfsgerechte Wohnung mehr erbracht werden. Schliesslich wurden auch Namensanpassungen beim Bewilligungstypus für bewilligungspflichtige Dienstleistungserbringungen sowie Anpassungen im Gesetz aufgrund der geänderten Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsausweises im Fall von Daueraufenthaltsbewilligungen vorgenommen.

Gleichzeitig werden auch das Ausländer-, das Heimatschriften- und das Asylgesetz in einigen wenigen Punkten an praktische Erfahrungen angepasst.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Martina Brändle-Nipp, Leiterin Bereich Recht
T +423 236 74 00

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