ikr: AIFMG tritt am 22. Juli 2013 in Kraft
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 2. Juli 2013 die Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV) und die Abänderung weiterer Verordnungen genehmigt.
Infolge der entstandenen Verzögerung bei der Übernahme der AIFM-Richtlinie (Richtlinie 2011/61/EU) in das EWR-Abkommen musste das Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) vom 19. Dezember 2012 angepasst werden. Die erforderlichen Änderungen wurden vom Landtag am 24. Mai 2013 verabschiedet. Die Regierung hat die für die Durchführung des AIFMG notwendige Verordnung ebenfalls entsprechend neu gefasst und verabschiedet.
Die AIFMV bildet die Grundlage dafür, dass das AIFMG von der Finanzmarktaufsicht (FMA) vollzogen und von den Marktteilnehmern angewendet werden kann. Mit der Neufassung der Verordnung wird sichergestellt, dass alle Zulassungen, die während der Übergangszeit bis zur Übernahme der AIFM-Richtlinie in das EWR-Abkommen von der FMA für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) erteilt werden, nach Ende der Übergangszeit und mit dem Wiederaufleben des AIFMG in der Fassung vom 19. Dezember 2012 aufrecht bleiben können. Damit hat die Regierung nun alle Voraussetzungen geschaffen, dass das AIFMG und die AIFMV am 22. Juli 2013 in Kraft treten können. Finanzintermediäre können ab diesem Tag bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen die Tätigkeit als AIFM aufnehmen.
Die Regierung setzt weiterhin alles daran, dass die Übernahme der AIFM-Richtlinie in das EWR-Abkommen so bald wie möglich abgeschlossen werden kann. Mit der Rechtskraft des Übernahmebeschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses können AIFM unmittelbar von den Vorteilen eines EWR/EU Passes profitieren und mit nur einer Zulassung im ganzen Binnenmarkt AIFM-Dienstleistungen erbringen und alternative Investmentfonds (AIF) vertreiben.
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