ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a PGR
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) und die Abänderung weiterer Gesetze zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit dem Gesetz wird ein zeitgemässes und internationalen Vorgaben entsprechendes Aufsichtssystem über Personen nach Art. 180a PGR geschaffen.
Etablierung eines umfassenden Aufsichtssystems
Die Vorlage sieht die Etablierung eines umfassenden Aufsichtssystems über die nach Art. 180a PGR berechtigten Personen vor. Damit wird dem Bedarf nach einer den internationalen Vorgaben entsprechenden Aufsicht nachgekommen, wie dies für andere Finanzmarktteilnehmer der Fall ist. Hierzu soll ein Bewilligungssystem eingeführt werden, in dessen Rahmen insbesondere sichergestellt wird, dass die Träger einer solchen Berechtigung fachlich kompetent und persönlich integer sind. Zudem soll es künftig möglich sein, die Nichteinhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen zu sanktionieren. Dies reicht bis hin zum Entzug der Bewilligung bei schweren Verfehlungen. Die inhaltliche Ausgestaltung der Aufsichtsregelungen lehnt sich an bestehende Aufsichtsgesetze an. Als zentrale Behörde und Anlaufstelle soll die FMA fungieren.
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Andreas Fuchs
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