ikr: Totalrevision Rechtsanwaltsgesetz
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat den Bericht und Antrag zur Totalrevision des Rechtsanwaltsgesetzes verabschiedet. Mit der Totalrevision soll das Berufsrecht der Rechtsanwälte auf der Basis des bisherigen Regelungsbestandes aktualisiert und den Erfordernissen der Praxis und den internationalen Entwicklungen im Berufsrecht Rechnung getragen werden.
Die Schwerpunkte der Vorlage bilden insbesondere die Neukonzeption des Disziplinarrechts sowie die Neugestaltung der Anforderungen an die Berufszulassung. Ebenfalls beinhaltet die Vorlage einige Anpassungen im Bereich der Verfahrenshilferegelungen. Diese Anpassungen sind auf erkannte Probleme in der Praxis zurückzuführen und sollen zum Ziel haben, die in diesem Bereich vom Land Liechtenstein zur Verfügung gestellten Gelder effizienter einzusetzen und aufgrund entsprechender gesetzlicher Regelungen besser zurückfordern zu können.
Ein Hauptschwerpunkt der Vorlage ist weiters die Verschiebung der Kompetenzen für die Erteilung der Berufszulassungsbewilligungen, der Prüfungszulassung und der damit einhergehenden Überwachungspflichten über das Bestehen der Haftpflichtversicherungen von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein neu zur Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer.
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