ikr: Massnahmenpaket III
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause einen Bericht und Antrag betreffend das Massnahmenpaket III zur Sanierung des Landeshaushalts verabschiedet. Damit kommt sie der Verpflichtung gemäss Art. 27 Abs. 2 FHG nach, dem Landtag - basierend auf der Finanzplanung 2013 - 2016 - Vorschläge für Massnahmen im Umfang von rund CHF 52 Mio. zur künftigen Einhaltung der Eckwerte zu unterbreiten. Der Finanzierungsfehlbetrag lässt sich vor allem auf den Einbruch der Steuereinnahmen zurückführen, welcher trotz deutlicher Aufwandsreduktionen mit den bereits beschlossenen Sanierungsmassnahmen nicht ausgeglichen werden kann. Das dem Sanierungsprojekt zugrunde liegende Sanierungsziel erhöht sich damit auf gesamthaft CHF 233 Mio. "Die Sanierung des Staatshaushalts hat für die Regierung höchste Priorität. Neben Einsparungen im Aufwand müssen auch die Steuereinnahmen wieder auf ein Niveau angehoben werden, damit der Staat die von der Gesellschaft und Wirtschaft erwarteten Leistungen erbringen kann", so Regierungschef Adrian Hasler.
Dem Landtag liegen mit dem Massnahmenpaket III konkrete Vorschläge für Sanierungsmassnahmen im Umfang der genannten CHF 52 Mio. vor. Auf der Ausgabenseite kommen dabei vor allem Massnahmen im Bereich der Beitragsleistungen zum Tragen. In dieser Ausgabenkategorie wird eine Entlastung um weitere CHF 10 Mio. angestrebt. Neben einer Vielzahl kleinerer Massnahmen soll vor allem der Staatsbeitrags an die Finanzmarktaufsicht um CHF 3 Mio. gesenkt werden. Die Reduktionsziele für den Personalaufwand und den Sachaufwand werden um CHF 1 Mio. resp. CHF 2 Mio. auf je CHF 12 Mio. angehoben.
Die Einnahmen sollen um CHF 39 Mio. erhöht werden, Hierzu schlägt die Regierung unter anderem die Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'900 sowie die Zuweisung der Steuer von beschränkt Steuerpflichtigen an das Land vor. Die seit längerem diskutierte, bereits im Massnahmenpaket II enthaltene Entkoppelung des Eigenkapitalzinsabzuges und des Sollertrags, soll nach Ansicht der Regierung rasch umgesetzt werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt wurden durch Beschlüsse des Landtags und der Regierung bereits Massnahmen in Höhe von CHF 134 Mio. realisiert. Unter Berücksichtigung der mit dem Massnahmenpaket III vorgeschlagenen neuen Massnahmen hat die Regierung die Umsetzung von weiteren Massnahmen im Umfang von insgesamt CHF 97 Mio. im Grundsatz beschlossen. Diese bedingen entweder noch die Zustimmung des Landtags oder sind budgetär noch nicht wirksam.
Die Regierung hat das Massnahmenpaket III dem Landtag zur Behandlung überwiesen, welcher die Vorlage voraussichtlich an der Landtagssitzung vom September 2013 behandeln wird. Für die vom Landtag zu beschliessenden Massnahmen hat die Regierung konkrete Anträge gestellt, mit welchen sie vom Landtag zur Ausarbeitung der entsprechenden Vorlagen beauftragt werden soll. Dies entspricht dem im Finanzhaushaltsgesetz vorgesehenen Vorgehen, wonach der Landtag beschliesst, ob und im welchem Umfang die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen weiterverfolgt werden sollen.
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