ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes und des Steuergesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 27. August 2013 den Bericht und Antrag zur Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes und des Steuergesetzes verabschiedet.
Das Finanzzuweisungssystem, mit dem Steuermittel in Form von Steueranteilen und Finanzausgleichszahlungen vom Land an die Gemeinden fliessen, wurde im Rahmen des Projekts zur Sanierung des Landeshaushalts im Jahr 2011 grundlegend angepasst. Von der Regierung wurde das Reduktionsziel mit CHF 50 Mio. definiert und in dieser Höhe auch vom Landtag bestätigt.
Zweiter Reduktionsschritt mit einer Senkung des Faktors(k) auf 0.71
Im Rahmen der Vernehmlassung im Jahr 2010 wurde von den Gemeinden vorgeschlagen, den Faktor(k) gemäss Finanzausgleichsgesetz vorerst nicht im ursprünglich geplanten Ausmass zu senken. Stattdessen sollte zuerst ein erster Teilschritt vorgenommen und der zweite Anpassungsschritt erst dann realisiert werden, wenn die Haushaltsentwicklung des Landes dies nötig macht. Die Regierung und Landtag sind auf diesen Vorschlag eingetreten. Der Landtag hat den Faktor(k) für die Finanzausgleichsperiode 2012 - 2015 auf Antrag der Regierung in der Höhe von 0.76 festgelegt. Die aktuelle Entwicklung des Landeshaushalts zeigt, dass auf den zweiten Reduktionsschritt mit einer Senkung des Faktors(k) auf 0.71 nicht verzichtet werden kann. Damit wird die Höhe der Finanzausgleichsmittel um rund CHF 10 Mio. pro Jahr reduziert.
Sanierung des Staatshaushalts als oberstes Ziel
"Das oberste Ziel in dieser Legislaturperiode ist die Sanierung unseres Staatshaushalts. Damit schaffen wir die notwendigen finanziellen Handlungsspielräume zur Bewältigung von zentralen Zukunftsaufgaben", erläuterte Regierungschef Adrian Hasler.
Von der Massnahme sind alle Gemeinden betroffen, die aufgrund ihrer Steuerkraft Anspruch auf Finanzausgleichsmittel haben. Im Rechnungsjahr 2012 waren dies alle Gemeinden mit Ausnahme von Vaduz und Schaan. Die Gemeinden haben mit dieser Anpassung einen wesentlichen Beitrag geleistet. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Gemeinden mit dem Massnahmenpaket III weitere Anpassungen mittragen müssen.
Anpassungen im Bereich der Widmungssteuer und Ertragssteuer
Die Vorlage wird auch genutzt, um im Bereich der Widmungssteuer und der Ertragssteuer Anpassungen vorzunehmen, die in direktem Zusammenhang mit dem Finanzzuweisungssystem stehen. Bei der Verteilung des Ertragssteueranteils von Unternehmen, die Betriebsstätten in mehreren Gemeinden haben, soll das Steuergesetz so angepasst werden, dass die vom Unternehmen gewählte inländische Gesellschaftsstruktur keinen Einfluss auf die Steueraufteilung unter den Gemeinden hat.
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Ministerium für Präsidiales und Finanzen
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