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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Verordnung über erstes Landschaftsschutzgebiet in Liechtenstein verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Periol, Bofel, Neufeld, Undera Forst" genehmigt. Damit entsteht in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Triesen das erste Landschaftsschutzgebiet des Landes.

Das Gebiet am südlichen Dorfrand von Triesen zeichnet sich durch eine grosse Lebensraumvielfalt mit einem hohen Anteil an Vernetzungsstrukturen aus. Zudem ist es nahezu unverbaut und wird deshalb als Naherholungsgebiet geschätzt. Um diese Qualitäten langfristig zu sichern, wird es nun per Verordnung unter Landschaftsschutz gestellt.

In Landschaftsschutzgebieten sind Eingriffe, die den traditionellen Charakter und die Eigentümlichkeit des Gebietes verändern, verboten. Ebenfalls untersagt sind Massnahmen, die den Naturhaushalt auf Dauer ungünstig beeinflussen oder den Naturgenuss beeinträchtigen. Die gebiets- und sachgerechte land- und waldwirtschaftliche Nutzung sowie die Ausübung der Jagd und Fischerei sind jedoch gestattet.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Jeannine Preite-Niedhart, Generalsekretärin
T +423 236 60 93

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