ikr: Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. September 2013 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Teilrevision des Arbeitsvermittlungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November über Leiharbeit verabschiedet. Das Ziel der Richtlinie ist es, die Leiharbeitnehmer besser zu schützen und die Qualität ihrer Arbeit zu verbessern. Gleichzeitig soll sie dazu beitragen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und flexiblere Arbeitsformen zu entwickeln. Die EWR-Richtlinie soll in Liechtenstein durch eine Abänderung des Gesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih umgesetzt werden.
Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer
Im Mittelpunkt der umzusetzenden Richtlinie steht der Gleichbehandlungsgrundsatz. Nach diesem Grundsatz müssen die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Leiharbeitnehmern während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens jenen entsprechen, die für sie gelten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Leiharbeitnehmer über offene Stellen im Einsatzbetrieb unterrichtet werden. Sie sollen grundsätzlichen Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen der entleihenden Unternehmen sowie zu den Weiterbildungseinrichtungen von Leiharbeitsunternehmen und entleihenden Unternehmen erhalten. Leiharbeitnehmer müssen des Weiteren gemäss Richtlinie bei der Berechnung des Schwellenwertes für die Einrichtung von Arbeitnehmervertretungen berücksichtigt werden, und Arbeitnehmervertretungen müssen laut Richtlinie Informationen über den Einsatz von Leiharbeit erhalten.
Schliesslich wird die derzeit EWR-rechtswidrige Kautionsregelung für Personalverleiher angepasst.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Tatjana Hadermann
T +423 236 64 43