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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet die Stellungnahme zur Totalrevision des Treuhändergesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2013 die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung der Totalrevision des Treuhändergesetzes (TrHG) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

Vertrauenswürdigkeit

Anlässlich der ersten Lesung der Vorlage im Landtag wurden verschiedene Fragen zur Bestimmung betreffend die persönliche Integrität gestellt. Die Regierung hat diese Fragen geprüft und entsprechende Änderungen am Gesetzestext vorgenommen. Insbesondere wurde der Begriff der persönlichen Integrität durch den gängerigen Beegriff der Vertrauenswürdigkeit ersetzt. Zudem wurden die Bestimmungen mit Bezug zum Konkursrecht überarbeitet und entschärft.

Risikomanagement

Neu aufgenommen in den Gesetzestext wurde eine Regelung zum Risikomanagement. In Art. 20 wird nunmehr klar festgelegt, dass ein effektives Risikomanagement Teil des Standesrecht ist, welches von Treuhändern und Treuhandgesellschaften zu beachten ist. Die entsprechenden Vorgaben werden in den Standesrichtlinien näher ausgeführt.

Geheimhaltungspflicht

Im Zuge der Erstellung der Stellungnahme wurden auch die Bestimmungen zur Geheimhaltungspflicht angepasst. Die entsprechenden Änderungen wurden zum Grossteil in der Vorlage des Sorgfaltspflichtgesetzes umgesetzt. Eine Klarstellung wurde zudem in Art. 21 Treuhändergesetz vorgenommen, welcher die Geheimhaltungspflicht der Treuhänder regelt.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

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