ikr: Neues Steuergesetz: Regierung beantwortet Interpellation
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2013 die Interpellationsbeantwortung zu den Auswirkungen des neuen Steuergesetzes zu Handen des Landtages verabschiedet.
In der Interpellation hat der Landtag Fragen zu den Auswirkungen des neuen Steuergesetzes gestellt, insbesondere wie die Steuereinnahmen im Jahr 2012 ausgefallen wären, wenn noch das alte Steuergesetz in Kraft gewesen wäre und wer bei den natürlichen Personen und juristischen Personen von den Änderungen aufgrund des neuen Steuergesetzes profitiert hat. Weiters wurde gefragt, ob die aufgrund des neuen Steuergesetzes eingetretenen, messbaren Veränderungen mit Art. 24 Abs. 1 Verfassung vereinbar sind und ob die Regierung das Steuergesetz einer grösseren Revision unterziehen wird.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung, der teils fehlenden Daten sowie der Tatsache, dass die IT-Systeme nur noch das neue Steuergesetz abbilden, ist eine Berechnung der Steuereinnahmen gemäss altem Steuergesetz nicht möglich. Die Regierung stellt in der Interpellationsbeantwortung dennoch gewisse detailliertere Überlegungen zu den Einnahmen aus den einzelnen Steuerarten an.
Für natürliche Personen bringt das neue Steuergesetz im unteren und mittleren Bereich eine Entlastung bzw. eine ungefähr gleiche Belastung und im oberen Bereich eine Mehrbelastung. Bei den juristischen Personen profitieren vom neuen Steuergesetz solche mit einer geringen Eigenkapitalrendite sowie solche, die sehr hohe Renditen erzielen und die Gewinne ausschütten.
Die Regierung führt in der Interpellationsbeantwortung aus, dass beim Steuergesetz - wie im Rahmen des Massnahmenpakets III zur Sanierung des Landesaushaltes angekündigt - Anpassungen zur Erhöhung der Steuereinnahmen vorgenommen werden sollen. Das Steuergesetz bedarf nach Ansicht der Regierung jedoch keiner grösseren bzw. grundlegenden Revision.
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