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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Neu ab 1. Januar 2014: Die erweiterte obligatorische Krankenpflegeversicherung

Vaduz (ots/ikr) -

Am 1. Januar 2014 tritt eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) in Kraft, wonach es künftig zwei Formen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gibt: Die bisherige "Standard" OKP und die erweiterte OKP. Die neu eingeführte erweiterte OKP ermöglicht die freie Wahl unter geeigneten ambulanten Leistungserbringern. Die Regierung hat den Zuschlag für die erweiterte OKP für 2014 mit monatlich CHF 40 für Erwachsene, CHF 20 für Jugendliche und CHF 10 für Kinder festgelegt.

Wahlfreiheit unter ambulanten Leistungserbringern

Die Standard OKP übernimmt bei ambulanten Behandlungen ausschliesslich wie bisher die Leistungen von zur OKP zugelassenen Leistungserbringern. Bei nicht zur OKP zugelassenen ambulanten Leistungserbringern leistet die Standard OKP neu keine Vergütung mehr. Bisher wurde in diesen Fällen die Hälfte der Kosten übernommen.

Die neu eingeführte erweiterte OKP ermöglicht bei ambulanten Behandlungen hingegen die freie Wahl des Leistungserbringers. Mit dieser Versicherungsform werden die Kosten auch bei nicht zur OKP zugelassenen Leistungserbringern zu 100% bis maximal zur Höhe der geltenden Tarife übernommen.

Zugänglich für alle Versicherten

Die erweiterte OKP ist eine Form der Pflichtversicherung, somit gelten auch die "Spielregeln" der OKP. Diese Versicherungsform muss von allen Kassen angeboten werden. Der Leistungskatalog entspricht jenem der Standard OKP. Insbesondere aber steht die erweiterte OKP allen Versicherten offen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Sie ist daher ausdrücklich auch Personen oberhalb des gesetzlichen Pensionsalters zugänglich.

Festgesetzte, einheitliche Prämie (Zuschlag)

Die Prämie für die erweiterte OKP wird als Zuschlag zur OKP-Standard-Prämie von der Regierung jährlich festgelegt. Der Zuschlag gilt einheitlich für alle Kassen. Ab 1. Januar 2014 beträgt er monatlich CHF 40 für Erwachsene, CHF 20 für Jugendliche und CHF 10 für Kinder. Die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) sind genauso wie in der Standard OKP zu leisten.

Einfacher Umstieg

Mit der Einführung der erweiterten OKP wurde die bisherige freiwillige Zusatzversicherung zur freien Wahl unter ambulanten Leistungserbringern abgeschafft. Versicherte, welche Ende 2013 über eine solche freiwillige Zusatzversicherung verfügen, werden durch die Kassen auf Anfang 2014 automatisch in die erweiterte OKP übernommen. Die betreffenden Personen werden durch Zusendung einer Police informiert. Sie können die erweiterte OKP innerhalb eines Monats kündigen, sofern sie dies wünschen.

Alle anderen obligatorisch Versicherten können jederzeit und innert kurzer Frist vom Modell "Standard" auf das Modell "erweitert" umsteigen und sich so die freie Wahl unter allen geeigneten Leistungserbringern sichern.

Die erweiterte OKP betrifft ausschliesslich den ambulanten Bereich. Die gängigen Spitalzusatzversicherungen (Allgemein, Halbprivat, Privat) sind von der Umstellung nicht betroffen.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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