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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Internationaler Tag der Menschenrechte

Vaduz (ots/ikr) -

Am 10. Dezember wird weltweit der Tag der Menschenrechte begangen. Anlässlich dieses Tages gibt die Regierung den Bericht "Menschenrechte in Liechtenstein - Zahlen und Fakten 2013" heraus.

1948 verabschiedete die UNO-Generalversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie ist das erste Dokument mit universellem Charakter, das die Menschenrechte und die grundlegenden Freiheiten detailliert auflistet. Die Erklärung verhalf der Idee, dass die Menschenrechte keine rein nationale Angelegenheit sind, sondern international zu schützen sind, zum Durchbruch. Heute bilden über 60 internationale Menschenrechtsübereinkommen den internationalen Standard des Menschenrechtsschutzes. In allen Übereinkommen nimmt der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung einen zentralen Stellenwert ein. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Menschenrechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt, der sexuellen Orientierung, einer allfälligen Behinderung oder des sonstigen Status zu gewähren.

Liechtenstein setzt sich seit vielen Jahren aktiv für die Menschenrechte ein. In thematischer Hinsicht engagiert sich Liechtenstein schwerpunktmässig für die Rechte von Frauen und Kindern sowie für die Bekämpfung von Folter und der Todesstrafe. Ein besonderes Anliegen ist dabei der Schutz von Frauen in Kriegen und bewaffneten Auseinandersetzungen und der verstärkte Einbezug von Frauen bei Friedensverhandlungen und bei der Versöhnungsarbeit. Im nächsten Jahr wird Liechtenstein dieses Engagement noch verstärken können. 2014 wird Liechtenstein nämlich im Exekutivrat von UN Women, und damit zum ersten Mal im Aufsichtsrat einer UNO-Einheit, vertreten sein. UN Women ist die wichtigste Behörde der UNO für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Frau und somit in einem der Schwerpunktbereiche des liechtensteinischen Einsatzes für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit tätig.

Zu einem glaubhaften aussenpolitischen Einsatz Liechtensteins für die Menschenrechte gehört auch der kritische Blick auf die eigene, nationale Menschenrechtssituation. Diese wurde im Rahmen der sogenannten universellen periodischen Überprüfung (UPR) des UNO-Menschenrechtsrates in Genf im Januar dieses Jahres überprüft. Liechtenstein wurde insgesamt eine gute Menschenrechtsbilanz attestiert. Diese und weitere Berichterstattungen belegen, dass Liechtenstein beim Schutz der Menschenrechte viel erreicht hat, es aber noch Verbesserungspotenzial gibt. Sämtliche Berichte, die Liechtenstein im Rahmen internationaler Menschenrechts-Berichterstattungsverfahren abgibt, können unter www.aaa.llv.li, Rubrik "Menschenrechte", eingesehen werden.

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte gibt die Regierung den Bericht "Menschenrechte in Liechtenstein - Zahlen und Fakten 2013" heraus. Der Bericht enthält Informationen zu rund 90 menschenrechtsrelevanten Themen in den Bereichen Bildung, Erwerbstätigkeit, Soziale Lage, Gesundheit, Religion, Integration, Politik, Justiz etc. Er soll dazu beitragen, sensible Bereiche aufzuspüren und Entwicklungen zu verfolgen. Der Bericht, der bereits zum vierten Mal erscheint, kann auf www.aaa.llv.li unter "Publikationen" abgerufen werden.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Karin Lingg
T +423 236 60 52

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