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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Finanzhaushaltsrechtliche Bestimmungen der Gemeinden überarbeitet
Vernehmlassungsbericht verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat mit dem Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden einen Gesetzesentwurf zur umfassenden Überarbeitung der finanzhaushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Gemeinden verabschiedet.

Überarbeitung aufgrund der Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes

Die finanzhaushaltsrechtlichen Bestimmungen des Gemeindegesetzes folgen grundsätzlich der gleichen Ausrichtung wie das Regelwerk für den Landeshaushalt. Das Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates wurde 2008 umfassend überarbeitet. Bereits zum damaligen Zeitpunkt hat die Regierung darauf hingewiesen, dass das Gemeindegesetz aufgrund der Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes beträchtliche Veränderung erfahren müsste, damit die Regelungen für beide Staatsebenen nicht zu stark divergieren. Die Regierung hat in diesem Zusammenhang beschlossen, nach Abschluss der Arbeiten auf Landesebene durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landes und der Gemeinden untersuchen zu lassen, inwieweit eine Anpassung bei den Gemeindehaushalten sinnvoll und grössenverträglich ist.

Höhere Vergleichbarkeit der Gemeindehaushalte

Der verabschiedete Gesetzesentwurf orientiert sich deshalb weitgehend am Finanzhaushaltsgesetz des Landes und verfolgt in erster Linie das Ziel, ein den "tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" der Gemeindehaushalte zu vermitteln. Die Regierung sieht wie für das Land auch für die Gemeinden davon ab, sich zwingend einem normierten Rechnungslegungsstandard für öffentliche Haushalte anzuschliessen, sondern schlägt vor, sinnvolle Regelungen entsprechend in das neue Gesetz aufzunehmen. Die neue gesetzliche Grundlage erfüllt die heutigen finanzhaushaltsrechtlichen Anforderungen an öffentliche Haushalte und erhöht durch einheitlich anzuwendende Bestimmungen die Vergleichbarkeit der Gemeinderechnungen untereinander.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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