ikr: EWR-Beitritt Kroatiens
Vaduz (ots/ikr) -
Am 1. Juli 2013 ist Kroatien der EU beigetreten, nun soll Kroatien auch Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums werden. Das EWR-Erweiterungsabkommen sieht eine Reihe von Sonder- und Übergangsbestimmungen für die Integration neuer EU-Länder in den bestehenden Binnenmarkt vor. Diese Übergangsregelungen werden auch in Liechtenstein zur Anwendung gelangen. Die Regierung unterbreitet dem Landtag deshalb den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und das Gesetz betreffend die vorläufige Anwendung des Übereinkommens. Um Kroatien zu ermöglichen, am bestehenden EWR-Finanzierungsmechanismus teilnehmen, soll das Erweiterungsabkommen spätestens in der zweiten Märzhälfte 2014 unterzeichnet und gleich danach auch provisorisch angewendet werden. Damit Liechtenstein wie die anderen Vertragsstaaten das Übereinkommen zu jenem Zeitpunkt provisorisch anwenden kann, unterbreitet die Regierung dem Landtag gleichzeitig ein entsprechendes Ermächtigungsgesetz.
Die Regierung bewertet die Erweiterung der EU und des EWR um die Republik Kroatien als positiv. Der Beitritt Kroatiens trägt zur Stabilität Gesamteuropas bei und stellt ein wichtiges Signal an andere Staaten Südosteuropas dar, dass bei entsprechendem Reformwillen und einer Annäherung an europäische Grundwerte ein EU-Beitritt möglich ist. Die Sonderlösung für Liechtenstein zum Personenverkehr gilt auch im Verhältnis zu Kroatien.
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