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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Allgemeinverbindlicherklärung von Lohn- und Protokollvereinbarungen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 11. März 2014, nachdem die Vernehmlassungfrist ohne Einwände geblieben ist, folgende Gesamtarbeitsverträge und Lohn- und Protokollvereinbarungen als allgemeinverbindlich und damit für alle der jeweiligen Branchen angehörenden Betriebe als verbindlich erklärt: Elektro/Elektronik und Radio/TV, Baumeister- und Pflästerergewerbe, Autogewerbe, Metallgewerbe, Haustechnik- und Spenglergewerbe, Gipsergewerbe, Malergewerbe, Gärtner- und Floristengewerbe, Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe, Detailhandelsgewerbe, Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe, Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, Schreinergewerbe.

Für zehn der genannten Branchen wurde ausserdem die Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge genehmigt.

Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Ute Hammermann, Amt für Volkswirtschaft.
T +423 236 69 91

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