ikr: Allgemeinverbindlicherklärung von Lohn- und Protokollvereinbarungen
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 11. März 2014, nachdem die Vernehmlassungfrist ohne Einwände geblieben ist, folgende Gesamtarbeitsverträge und Lohn- und Protokollvereinbarungen als allgemeinverbindlich und damit für alle der jeweiligen Branchen angehörenden Betriebe als verbindlich erklärt: Elektro/Elektronik und Radio/TV, Baumeister- und Pflästerergewerbe, Autogewerbe, Metallgewerbe, Haustechnik- und Spenglergewerbe, Gipsergewerbe, Malergewerbe, Gärtner- und Floristengewerbe, Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe, Detailhandelsgewerbe, Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe, Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, Schreinergewerbe.
Für zehn der genannten Branchen wurde ausserdem die Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge genehmigt.
Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Ute Hammermann, Amt für Volkswirtschaft.
T +423 236 69 91