ikr: Initiative "Pensionskasse win-win"
Vaduz (ots/ikr) -
Der Landtag befasst sich in seiner Sitzung vom April 2014 mit den zwei Initiativen "Pensionskasse win-win" und "WinWin50". Beide beabsichtigen - in unterschiedlicher Ausprägung - die vom Landtag beschlossene Pensionskassenlösung per 1.7.2014 abzulösen. Dies anstelle des vom Landtag verabschiedeten Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG). Es handelt sich hierbei um eine hochkomplexe Thematik und die Regierung beabsichtigt mit dieser Stellungnahme, dem Landtag umfassend und objektiv aufzuzeigen, welche einerseits klaren und andererseits möglichen Konsequenzen im Falle der Annahme einer der beiden Initiativen auf das Land, die übrigen der Pensionskasse angeschlossenen Arbeitgeber sowie die versicherten Arbeitnehmer und Pensionsbezüger zukommen.
Die Initiativen basieren auf dem SBPVG ("WinWin50") resp. auf der von der Regierung für die zweite Landtagslesung erarbeiteten Vorlage ("Pensionskasse win-win"). Das Konzept zur Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionskasse sieht sowohl beim SBPVG als auch in den beiden Initiativen vor, dass rund ein Drittel der Ausfinanzierungssumme - ca. CHF 100 Mio. - in Form eines Darlehens der Arbeitgeber an die Kasse geleistet wird. Während jedoch das SBPVG keine Verzinsung des Darlehens beinhaltet, ist diese in beiden Initiativen vorgesehen. Durch eine Verzinsung verliert das Darlehen aber seinen Sanierungscharakter und die Wahrscheinlichkeit, dass dieses mittelfristig abgeschrieben werden muss, erhöht sich deutlich. Im Fall der Verzinsung des Darlehens erachtet es die Regierung als gänzlich unrealistisch, dass das Darlehen in Zukunft noch an das Land und die übrigen Arbeitgeber zurückfliessen kann. Des Weiteren steigt durch die Verzinsung des Darlehens die Wahrscheinlichkeit, dass der Stiftungsrat der neuen Stiftung, die ab dem 1.7.2014 die Versicherungstätigkeit von der PVS übernehmen wird, zusätzliche Sanierungsbeiträge einheben muss, welche erneut Arbeitgeber wie Arbeitnehmer belasten.
Die Initianten beziffern die finanziellen Wirkungen der Initiative "Pensionskasse - win-win" mit CHF 93.5 Mio. Nach den Berechnungen der Regierung jedoch belaufen sich die möglichen Einsparungen auf CHF 75.9 Mio., wovon CHF 51.6 Mio. auf das Land entfallen. Sie setzen sich aus Einmaleffekten und Ersparnissen für die nächsten 10 Jahre zusammen. Bei "WinWin50" stellt sich die Situation ganz anders dar. Die Initianten rechnen mit Einsparungen von CHF 52 Mio., während die Regierung diese mit CHF 80.2 Mio. (Anteil Land CHF 53.6 Mio.) über die nächsten 10 Jahre beziffert. Wie erwähnt erhöht sich allerdings das Risiko einer Darlehensabschreibung und zusätzlicher Sanierungsbeiträge, womit aus den Einsparungen zusätzliche Kosten resultieren würden. Die Regierung hält aber fest, dass auch unter dem SBPVG nicht gesichert ist, dass das Darlehen im Falle sehr negativer Resultate an den Finanzmärkten nicht abgeschrieben werden muss.
Eine wesentliche Veränderung zeigt sich v.a. bei der Initiative "Pensionskasse win-win" in Bezug auf die Kosten der Übergangslösung. Grosse Renteneinbussen bei der Umstellung vom Leistungs- zum Beitragsprimat für die Versicherten werden dadurch abgefangen, dass die Sparkapitalien der Versicherten durch sogenannte "Einmaleinlagen" aufgestockt werden. Diese werden durch einen Solidaritätsbeitrag durch die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer finanziert und belaufen sich bei der Lösung gemäss SBPVG auf rund CHF 45 Mio. Mit der Initiative "Pensionskasse win-win" erhöhen sich die Einmaleinlagen um über CHF 80 Mio. auf CHF 126 Mio., was sowohl für die Arbeitgeber wie die Arbeitnehmer mit hohen Kostenfolgen verbunden ist.
Die Regierung zeigt in ihrer Stellungnahme auf, dass die Versicherten bereits mit dem SBPVG einen erheblichen Beitrag leisten. Bei einer Umsetzung einer der beiden Initiativen jedoch werden sie in einem Mass zusätzlich belastet, welches nach Ansicht der Regierung nicht mehr verantwortbar ist.
Die Regierung wie auch die übrigen Arbeitgeber müssen befürchten, dass bei einer Umsetzung einer der Initiativen qualifizierte Arbeitskräfte verloren gehen, da die aufgezeigte Zusatzbelastung nicht mehr akzeptiert wird. Gleichzeitig muss z.B. im Fall der Initiative "Pensionskasse win-win" neu eintretenden Arbeitskräften aufgezeigt werden, dass sie für die Finanzierung der Einmaleinlagen von ihrem Lohn 3.1% an Solidaritätsbeiträgen zu leisten haben, dies im Gegensatz zu 0.9% im Falle des SBPVG. Dies würde das Land und die angeschlossenen Arbeitgeber personalpolitisch vor sehr grosse Herausforderungen stellen und birgt die Gefahr in sich, dass v.a. qualifizierte Angestellte, welche auf dem Arbeitsmarkt Alternativen vorfinden, schlichtweg nicht mehr rekrutiert werden können.
In beiden Initiativen wird vorgeschlagen, dass eine Anpassung der Renten erst ab einem Deckungsgrad von 115% möglich ist. Angesichts des schon unter SBPVG-Bedingungen gegebenen Ausgangsdeckungsgrads von 90% kommt diese Bestimmung einem faktischen Einfrieren der laufenden Renten während Jahrzehnten gleich. Die Anhebung des Deckungsgrads wird mit den Initiativen durch die Finanzierung des Darlehens massiv erschwert und ein Deckungsgrad von 115% wird realistischerweise sehr lange nicht zu erreichen sein. Je nach Verlauf der Teuerung verlieren die Renten über die Jahre jedoch an Kaufkraft. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Inflation von 1.5% reduzieren sich die Renten in 15 Jahren kaufkraftbereinigt um 20%, bei 2% schon um 26%. Durch die Grenze von 115% Deckungsgrad wäre es dem Stiftungsrat also auch dann nicht möglich, Renten anzupassen, wenn dies finanziell für die Stiftung verantwortlich wäre.
Aus diesen Erwägungen stellt sich die Regierung auf den klaren Standpunkt, dass das SBPVG eine ausgewogene Lösung darstellt und die beiden Initiativen sehr hohe Risiken in sich bergen, für die Angestellten zu nicht mehr zumutbaren Belastungen führen und für die Rentenbezüger die Gefahr einer langfristigen hohen Entwertung ihrer Renten besteht. Sie empfiehlt dem Landtag, die Initiativen nicht anzunehmen und wird sich im Rahmen der anstehenden Abstimmungen mit derselben Haltung für das SBPVG einsetzten.
Fazit der Regierung:
- Eine Verzinsung des Darlehens erhöht das Risiko erheblich, dass das Darlehen von CHF 100 Mio. abgeschrieben werden muss und zusätzliche Sanierungsmassnahmen notwendig werden;
- Mit der Initiative "Pensionskasse win-win" werden zusätzliche Einmaleinlagen in Höhe von CHF 80 Mio. notwendig, welche für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer je Zusatzkosten von CHF 40 Mio. bedeuten;
- Mit dem SBPVG leisten die Versicherten bereits einen Beitrag von über CHF 200 Mio. Mit den Initiativen steigt dieser auf CHF 235 Mio. ("WinWin50") oder sogar knapp CHF 300 Mio. ("Pensionskasse win-win") an;
- Mit dem SBPVG müssen die Versicherten bereits deutlich höhere Beiträge bei deutlich tieferen Renten leisten. Beide Initiativen verschlechtern dieses Verhältnis noch einmal signifikant und sind aus Sicht der Regierung nicht mehr verantwortbar;
- Mit "Pensionskasse win-win" steigt der Solidaritätsbeitrag während 10 Jahren auf 6.2% sowohl für bisherige wie für neu eintretende Versicherte. Die Regierung befürchtet aus personalpolitischer Sicht weitreichende Konsequenzen für die Verwaltung, das Bildungssystem und die angeschlossenen Unternehmen;
- Die Berechnungen der Regierung ergeben im Vergleich zu den Einsparungs-Bezifferungen der Initianten Differenzen im zweistelligen Millionenbereich in beide Richtungen.
- Da ein Teuerungsausgleich auf den Renten bei beiden Initiativen erst ab einem Deckungsgrad von 115% erfolgen kann, führt dies zum Einfrieren der Renten über eine sehr lange Zeit und einer starken Entwertung der Kaufkraft der Renten.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
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