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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag über den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) der übrigen Versicherten für die Jahre 2015, 2016 und 2017

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. April 2014 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein über den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für die Jahre 2015, 2016 und 2017 genehmigt.

Geänderte Rechtsvorschriften zur Festsetzung des Staatsbeitrages

Im Rahmen der KVG-Revision vom Dezember 2012 wurde die rechtliche Regelung zur Festsetzung des Staatsbeitrages abgeändert. Dieses Jahr setzt der Landtag den Staatsbeitrag auf Antrag der Regierung erstmals für drei Jahre fest. Bei der Festsetzung ist darauf zu achten, dass 5 bis 10% der Versicherten über dem definierten Grenzbetrag liegen, ab welchem der Staat 80% der Kosten trägt.

Senkung des Staatsbeitrages für die Bemessungsjahre 2015, 2016 und 2017 auf jährlich CHF 33 Mio.

Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen beantragt die Regierung unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag an die Kosten der übrigen Versicherten für die Bemessungsjahre 2015-2017 auf jährlich CHF 33 Mio. festzulegen. Der Staatsbeitrag wird nach 2014 damit ein weiteres Mal deutlich gesenkt.

Auf Basis der Prognose 2012 zeichnete sich ursprünglich eine noch stärkere Reduktion auf CHF 32 Mio. ab. Aufgrund der stark gestiegenen Gesundheitskosten im 2013 schlägt die Regierung dem Landtag vor, den Staatsbeitrag mit CHF 33 Mio. für die kommenden drei Jahre nicht ganz so stark wie vorgesehen zu senken.

Erwartete Auswirkungen und flankierende Massnahmen

Die vorgeschlagene Verringerung des Staatsbeitrages um weitere CHF 9 Mio. gegenüber 2014 wirkt sich auf die Durchschnittsprämie rechnerisch mit CHF 23.-- pro Monat aus. Alle anderen Einflussgrössen auf die Prämien, vor allem die Kostenentwicklung und die Veränderung von Reserven, bleiben dabei unberücksichtigt.

Die angekündigten Begleitmassnahmen zur Dämpfung der Kostenentwicklung, darunter insbesondere die derzeit in Ausarbeitung befindliche KVG-Revision, werden daher vom Ministerium für Gesellschaft mit hoher Priorität weiter verfolgt.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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