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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung setzt Arbeitsgruppe zum Steuerprojekt der OECD im Bereich Erosion der Besteuerungsgrundlage und Gewinnverlagerung ein

Vaduz (ots/ikr) -

Die OECD wurde von den Finanzministern der G20 beauftragt, einen Aktionsplan zu entwerfen, um die in der internationalen Praxis bestehenden Praktiken der Erosion der Besteuerungsgrundlage und der Gewinnverlagerung (sog. Base Erosion and Profit Shifting - BEPS) zu bekämpfen. Im Sommer 2013 hat die OECD zu diesem Zweck den sogenannten BEPS Aktionsplan vorgelegt. Ziel der Arbeiten der OECD ist, die Möglichkeiten der internationalen Steuerplanung multinationaler Unternehmen durch die Aufstellung globaler Mindeststandards einzuschränken. Die Besteuerungsrechte sollen stärker an der wirtschaftlichen Tätigkeit anknüpfen und die Besteuerung von Unternehmenseinkünften soll international besser abgestimmt werden. Zentraler Fokus der OECD liegt auf der jeweiligen Substanz (Büroräumlichkeiten, Sachwerte, Mitarbeiter) und dem Ort der Wertschöpfung. Die Transparenz der Besteuerung in den einzelnen Ländern soll verstärkt werden. Geprüft werden soll auch der Einsatz multilateraler Instrumente.

Die BEPS-Initiative besteht aus 15 Aktionspunkten, die zurzeit in verschiedenen Gruppen der OECD bearbeitet werden. Die OECD wird zu diesen Punkten Empfehlungen zur Schaffung von internationalen Standards, sei es in der nationalen Steuergesetzgebung oder in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), veröffentlichen. Die ersten Arbeiten sollen im September dieses Jahres abgeschlossen sein, die letzten im Dezember 2015. Erste Diskussionspapiere wurden bereits der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.

BEPS hat für Liechtensteins international tätige Industrie-, Handels- und Finanzunternehmen hohe Relevanz, weil neue internationale Standards für die grenzüberschreitende Besteuerung von Unternehmen gesetzt und bestehende geändert werden sollen. Die Staaten werden ihre Gesetzgebung und ihre DBA-Politik an den neuen Standards ausrichten; das gilt auch für Liechtenstein. Liechtenstein muss dabei bestrebt sein, steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen, die sowohl der Rechtssicherheit als auch der Sicherstellung der Fiskaleinnahmen Rechnung tragen.

Die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe soll die BEPS-Arbeiten der OECD aktiv verfolgen, die für Liechtenstein kritischen Themen identifizieren und Handlungsvorschläge vorlegen.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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